Versicherer vermeidet Grundsatzurteil
BdV fordert Gesetzesänderung
Ein mit Spannung erwartetes Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde leider wieder einmal verhindert. Statt die höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten, entschädigte der Versicherer Clerical Medical den Kläger in letzter Sekunde. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV): „Die Rechtssicherheit und die berechtigten Interessen einer großen Zahl von Versicherungsnehmern an endgültigen Grundsatzentscheidungen des BGH bleiben damit wieder einmal auf der Strecke. Wenn das Gesetz all dies zulässt, dann muss es geändert werden. So kann es nicht weitergehen.“
In dem Fall ging es um eine Frau, die im Jahre 2002 eine Lebensversicherung per Einmalbeitrag für zehn Jahre abgeschlossen hatte. Der Versicherungsvermittler hatte behauptet, es bestünde kein Verlustrisiko. Das stellte sich jedoch als Fehlinformation heraus. Die Frau zog vor Gericht und forderte die aus dem Versicherungsvertrag versprochene Leistung sowie Schadensersatz. Das OLG Dresden hatte den Hauptantrag auf Zahlung der versprochenen Leistung abgelehnt, jedoch dem Antrag auf Schadensersatz stattgegeben (Az.: 7 U 1358/09). In der jetzigen Revision wollte der BGH eine Entscheidung zu Ansprüchen gegen den englischen Lebensversicherer treffen und klären, „welche rechtliche Bedeutung es hat, wenn bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag einerseits bestimmte Auszahlungen zu bestimmten Terminen betragsmäßig im Versicherungsschein fest in Aussicht gestellt werden, während sie laut Kleingedrucktem an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft sind“.
Diese spannende Frage, die nicht nur die Policen der Clerical Medical betrifft, wird nun unbeantwortet bleiben. Dabei sind laut BGH allein gegen Clerical Medical Hundert ähnliche Verfahren anhängig, allein rund 30 davon bereits beim BGH.
„Leider kommt es immer wieder vor, dass der BGH in einigen ihm vorliegenden Fällen kein Urteil sprechen kann, weil die Versicherer das im letzen Moment noch abwenden.“, so Kleinlein. „Denn wenn sie erkennen, dass sie den Prozess wahrscheinlich verlieren, schlagen sie zur Vermeidung von Grundsatzurteilen in letzter Sekunde häufig noch einen Vergleich vor oder ziehen die Revision zurück.“ Das ist völlig legal. Das Gesetz sieht vor, dass auch die obersten Richter vor ihrer Entscheidung mit den Parteien noch ein Rechtsgespräch führen – um womöglich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das mag im Einzelfall sinnvoll sein, weil der Geschädigte so sein Recht bekommt. Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen können von einem solchen Vergleich jedoch nicht profitieren. Ihnen würde nur ein Grundsatzurteil des BGH helfen. Denn daran müssen sich bereits die Amtsrichter in der ersten Instanz orientieren. So bleibt den Betroffenen in ähnlich gelagerten Fällen nichts anders übrig, als mit ihrem Einzelfall ebenfalls den Weg durch alle Instanzen zu gehen – was einmal sehr teuer und meist auch sehr zeitaufwändig ist. Dabei hätte ein Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts dieses Procedere vermeiden können und endgültig für Klarheit gesorgt.
Der Bund der Versicherten fordert daher eine Änderung der ärgerlichen Praxis, durch Rückzug der Klage in letzter Sekunde höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen abzuwehren. Axel Kleinlein: „Damit verhindern die Versicherer ihre Zahlungen in all den anderen, manchmal Hunderten von Fällen, die einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss eine Änderung zum Schutz der Verbraucher vornehmen!“
v.i.S.d.P. Axel Kleinlein, Henstedt-Ulzburg, 03.02.2012


