Silvesterlust statt Silversterfrust
Wer zahlt bei Schäden durchs Feuerwerk?
Und wieder ist ein Jahr vorbei. In wenigen Tagen begrüßen die Deutschen das neue Jahr mit krachenden Böllern und Abermillionen von Feuerwerksraketen, die in den Mitternachtshimmel zischen. Verirrt sich jedoch eine Rakete ins Haus oder ein Kanonenschlag zerfetzt den Briefkasten, dann kann es mit der Feierlaune schnell vorbei sein. Der Bund der Versicherten (BdV) verrät, wer für den Schaden aufkommt, wenn etwas passiert.
Wenn es richtig kracht, sind in vielen Fällen die Schuldigen nicht ausfindig zu machen. Das klassische Beispiel dafür sind die am Neujahrsmorgen häufig anzutreffenden zerfetzten Briefkästen. Doch wer kommt für den Schaden auf? Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV: „Der Hauseigentümer sollte sich in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Die wird den Schaden regulieren.“
Und was passiert, wenn sich eine Silvesterrakete durchs Fenster ins Wohnzimmer verirrt? Wer zahlt, wenn danach der Teppich unter dem Esstisch in Flammen aufgeht? Weil auch in solchen Fällen meistens der Verursacher nicht festzustellen ist, empfiehlt der BdV dem Wohnungsinhaber, sich mit dem eigenen Hausratversicherer in Verbindung zu setzen. Der kümmert sich um den Schadensersatz.
Ein ärgerliches und leider sehr häufig auftretendes Ereignis am letzten Tag eines Jahres ist der explodierende Silvesterböller unter dem eigenen Auto. Bleibt der Fahrzeughalter auf dem dabei möglicherweise am Unterboden entstanden Schaden sitzen? „Keineswegs“, sagt Axel Kleinlein, „dafür tritt die Teilkaskoversicherung ein. Mit der Schadensregulierung ist zwar keine Rückstufung verbunden, allerdings muss eine vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.“
Wer selbst aktiv mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen will, sollte auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung ist jedoch auch außerhalb der Silvestertage unverzichtbar. Denn sie springt ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt.
Der BdV empfiehlt allen Feuerwerkern Sicherheitsabstände einzuhalten, nicht auf Gebäude oder Menschen zu zielen und am besten eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher für den Notfall bereitzuhalten.
Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.
v.i.S.d.P. Axel Kleinlein, Henstedt-Ulzburg, 28.12.2011


