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Noch sind die Schulhöfe leer. Doch nach den Sommerferien drängen sich dort auch ABC-Schützen. Der BdV sagt, welche Versicherungen in die Schultüte gehören. Foto: BdV
Noch sind die Schulhöfe leer. Doch nach den Sommerferien drängen sich dort auch ABC-Schützen. Der BdV sagt, welche Versicherungen in die Schultüte gehören. Foto: BdV

Welche Versicherungen in die Schultüte?

ABC-Schützen sicher unterwegs

Nach den Sommerferien machen sich viele ABC-Schützen das erste Mal auf den Weg zur Schule. Trotz besonderer Rücksicht der Autofahrer lassen sich Unfälle mit den kleinen Verkehrsanfängern nicht immer vermeiden. Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV): „Versicherungsvermittler wittern das Geschäft mit den besorgten Eltern. Die sollten aber keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte tun, sondern sich auf die wichtigen Policen konzentrieren.“

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück nach Hause. Damit die Kinder rund um die Uhr – auch in der Freizeit – abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Hartmuth Wrocklage: „Keinesfalls empfehlenswert ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Denn eine ‚Versicherung zum Nulltarif‘ existiert nicht. Am Ende gibt es nur die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung.“ Als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung kann eine Kinderinvaliditätsversicherung in Frage kommen. Sie tritt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Invalidität durch Krankheit ein.

Verursacht der Schulanfänger einen Verkehrsunfall, etwa weil er unachtsam über die Straße gelaufen ist, kann er für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar auf das 10. Lebensjahr. Hartmuth Wrocklage: „Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab.“

Der Geschädigte bleibt in solchen Fällen auf seinem Schaden sitzen. Eltern, die diesen Verlegenheiten aus dem Weg gehen wollen, sollten darauf achten, dass der Privathaftpflichtversicherer auch für Schäden durch deliktunfähige Kinder leistet. Die Police kann meist gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden. Hartmuth Wrocklage: „Der Schutz ist aber auf einen bestimmten Betrag begrenzt.“


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 05.08.2011

 

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