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Die Provinzial Rheinland knickt in Sachen Kündigungsrecht vor Gericht ein und lässt ihren Kunden frei. Foto: BdV
Die Provinzial Rheinland knickt in Sachen Kündigungsrecht vor Gericht ein und lässt ihren Kunden frei. Foto: BdV

BdV kämpft erfolgreich gegen Vertragsbindung

Provinzial Rheinland gibt Kunden frei

Versicherer legen viel Wert auf Kundenbindung. Und manche übertreiben es. So legte die Provinzial Rheinland als einzige Gesellschaft eine Gesetzesänderung zu Lasten ihres Kunden aus und fesselte ihn trotz Kündigung. Der Bund der Versicherten (BdV) als Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte klagte daraufhin im Namen seines Mitglieds. Thorsten Rudnik, BdV-Vorstandsmitglied: „Die Provinzial Rheinland hat offenbar erkannt, dass sie so nicht mit ihren Kunden umspringen kann. Sie knickte vor Gericht ein und hob die Verträge auf.“

Das BdV-Mitglied kündigte seine drei Unfallversicherungen zum 1. März 2010. Abgeschlossen hatte der Mann die Verträge am 1. März 2007. Thorsten Rudnik: „Die Provinzial Rheinland wollte ihren Kunden mit aller Gewalt halten.“ Sie bestand darauf, dass die Versicherungen frühestens zum 1. Januar 2011 beendet werden können.

Hintergrund: Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vom 1. Januar 2008 können Policen schon nach drei Jahren statt vorher nach fünf Jahren beendet werden. Thorsten Rudnik: „Die Provinzial Rheinland hat die Regelung eigennützig ausgelegt. Nach Auffassung des Versicherers beginnen die drei Jahre erst am 1. Januar 2008. Tatsächlich ‚tickt die Uhr‘ aber bereits mit Versicherungsbeginn.“

Das hat die Provinzial Rheinland nun vor dem Düsseldorfer Landgericht anerkannt und akzeptierte die Kündigungen zum 1. März 2010 (Az. 23 S 60/11).


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 21.07.2011

 

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