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Deutscher Bundestag dagegen

Sammelklage überfällig

Sind Sammelklagen ein geeignetes Rechtsschutzinstrument? Mit dieser Frage hat sich heute der Deutsche Bundestag beschäftigt und sie negativ beantwortet. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), bedauert diese Entscheidung: „Durch Sammelklagen kämen Verbraucher deutlich einfacher zu ihrem Recht. Die Entscheidung der Regierungsmehrheit im Bundestag hat den Verbraucherschutz aus den Augen verloren. Von dieser Entscheidung profitiert allein die Wirtschaft.“

CDU/CSU und FDP sehen keinen Bedarf für neue kollektive Rechtsschutzinstrumente. Sie stehen Sammelklagen kritisch gegenüber. Hartmuth Wrocklage kann dies nicht nachvollziehen: „Gerade bei geringen Streitwerten übersteigen die Kosten für das Gerichtsverfahren den eigentlichen Schaden. Viele Verbraucher verzichten dann darauf, ihr Recht durchzusetzen. Die Schädiger kommen ungestraft davon. Das darf nicht sein.“

Sammelklagen bieten zudem den Vorteil, dass sich Gerichte nur mit einem Verfahren beschäftigen müssen und so entlastet werden. Daneben wird die Beweislast erleichtert, weil ein aufwendiges Gutachten überflüssig wird, wenn viele gleiche Fälle als Beweis genügen.

Der BdV hat bereits in seiner Medienmitteilung vom 17. März 2011 gefordert, dass Verbraucherschutzorganisationen wie der BdV die Möglichkeit bekommen sollen, die Ansprüche der Verbraucher mit Sammelklagen durchzusetzen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch ein Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission, da die Grundsätze zum kollektiven Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt sind. 


 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 26.05.2011

 

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