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Anbieter von Rürup-Verträgen schicken ihren Kunden Änderungen, damit die Policen weiterhin staatlich gefördert werden. Kunden sollten prüfen, welche Nachteile damit verbunden sind. Foto: BdV
Anbieter von Rürup-Verträgen schicken ihren Kunden Änderungen, damit die Policen weiterhin staatlich gefördert werden. Kunden sollten prüfen, welche Nachteile damit verbunden sind. Foto: BdV

Rürup-Verträge: Vorsicht vor nachteiligen Änderungen

Zertifizierung erfordert Anpassungen

Viele Besitzer von Rürup-Verträgen bekommen derzeit Post von ihrem Anbieter. Denn nicht alle Policen erfüllen die Voraussetzungen, um weiterhin die staatliche Förderung zu bekommen. Deshalb passen die Versicherer ihre Bedingungen an. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten aber vorher genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“

Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Anbieter ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile.

Thorsten Rudnik: „Rürup-Sparer sollten kontrollieren, ob die Anbieter ihnen weitere Änderungen, die nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, unterjubeln. Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.“

Veränderungen werden meist notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt beispielsweise für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt.

Thorsten Rudnik kritisiert: „Solche Kürzungen des Leistungsumfanges sind zwar notwendig, um die Steuervorteile weiterhin zu bekommen. Die Versicherer halten es aber nicht für erforderlich, auch die Beiträge zu reduzieren. Gegen diese Benachteiligung wird der BdV vorgehen.“


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 26.04.2011

 

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