Bundesfinanzministerium senkt den Höchstrechnungszins auf 1,75 Prozent
BdV warnt vor unüberlegten Abschlüssen
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen, den Höchstrechnungszins – im Volksmund auch Garantiezins genannt – von aktuell 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent zu senken. Der neue Zins gilt ab dem 1. Januar 2012 und hat auf bestehende Verträge keinerlei Auswirkungen.
„Auch das ist überhaupt kein Grund, jetzt noch eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung abzuschließen“, warnt Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des BdV. „Trotz aller Forderungen von unserer Seite ist und bleibt diese Art der Kapitalanlage intransparent und viel zu teuer!“ Der BdV hatte sich in seiner Stellungnahme für eine Absenkung bereits zum 1. Juli 2011 ausgesprochen.
Nun droht den Verbrauchern eine „Jahresendrallye“, bei der sie vor dem Jahreswechsel dazu „gedrängt“ werden, schnell und unüberlegt eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen.
Die Stellungnahme ist abrufbar unter http://www.bundderversicherten.de/bdvstellungnahmen/bdvstellungnahmen-2011
v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 22.02.2011


