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Die neuen Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung schließen Naturgefahren automatisch ein. Häuser in gefährdeten Gebieten können dennoch nicht versichert werden. Foto: BdV/Meyer
Die neuen Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung schließen Naturgefahren automatisch ein. Häuser in gefährdeten Gebieten können dennoch nicht versichert werden. Foto: BdV/Meyer

Neue Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung

Immer noch kein Schutz für gefährdete Häuser

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt Musterbedingungen und viele Versicherer übernehmen diese. Die neueste Kreation zur Wohngebäudeversicherung befasst sich auch mit der Absicherung von Naturgefahren. Doch was haben die Verbraucher davon? Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), kritisiert: „Durch diese Kombination wollen die Versicherer nur ihren Absatz bei guten Risiken fördern. Häuser in gefährdeten Gebieten können aber nach wie vor nicht versichert werden.“

Bisher wurde der Schutz gegen Naturgefahren über einen separaten Vertrag jeweils als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Darüber sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichert. Nun hat der GDV diesen Schutz in die Wohngebäudeversicherung integriert.

Hartmuth Wrocklage: „Die Absicherung von Naturgefahren ist für viele Hauseigentümer wichtig. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn sich mehr Eigentümer dafür entscheiden könnten. Andererseits besteht aber die Gefahr, dass der Schutz pauschal auch dort mit verkauft wird, wo er gar nicht benötigt wird – zu Lasten der Verbraucher.“

Weiter ist kritisch anzumerken, dass nicht alle, die eine solche Absicherung brauchen, sie auch bekommen. Der Versicherer kann den Schutz verweigern. Hartmuth Wrocklage: „Ziel muss sein, dass alle Hauseigentümer einen angemessenen Schutz gegen Naturgefahren zu bezahlbaren Beiträgen bekommen. Seit langem fordert der BdV eine Versicherungspflicht. Die neuen Musterbedingungen des GDV helfen den Betroffenen in gefährdeten Gebieten jedenfalls nicht weiter.“


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 10.02.2011

 

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