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Starkregen ebenso schlimm wie Überschwemmung

Hauseigentümer brauchen Elementarschutz

Wer an einem Fluss, an einem See oder an den Küsten von Nord- und Ostsee wohnt, kann Überschwemmungsschäden nie ganz ausschließen. Doch Hauseigentümer, die in solchen Gefahrengebieten eine Elementarschadenversicherung abschließen wollen, werden oft enttäuscht. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Anträge, die aus so genannten nicht versicherbaren Gebieten kommen, lehnen die Versicherer ab.“

Nicht nur Überschwemmungen können verheerende Folgen für eine Immobilie haben. Auch die Folgen eines sintflutartigen „Starkregens“ bringen den Hauseigentümer in Existenznot. Doch wie versichern sich Eigentümer am besten? Thorsten Rudnik: „Die Wohngebäudeversicherung hilft dagegen nicht. Dafür tritt nur die Elementarschadenversicherung ein, die es als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung gibt.“ Die leistet auch bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau.

Der BdV empfiehlt deshalb allen Hauseigentümern, diese Versicherung im Zusammenhang mit ihrer Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Solange das Haus in einer versicherbaren Region steht, wird der Versicherer den Antrag annehmen. Im Gegensatz zur Überschwemmung aus Seen und Flüssen kann Starkregen zu jeder Zeit und überall in Deutschland niedergehen.

Mit dieser Police sind dann Schäden am Haus durch eindringenden Regen versichert. Dazu zählen etwa feuchte Wände, nachdem der Keller vollgelaufen ist. Für den Schutz des Hausrates ist eine weitere Elementarschadenversicherung erforderlich, die es speziell als Ergänzung zur Hausratversicherung gibt.

Thorsten Rudnik rät allen Immobilieneignern, umgehend mit ihren Versicherern zu sprechen, auch wenn sich weder Flüsse noch Seen in ihrer Nachbarschaft befinden: „Das lohnt sich schon allein wegen des Starkregens und die Prämie ist ganz sicher günstiger als die Schadensregulierung nach einem schweren Wolkenbruch.“

Der BdV hat zum Thema „Unwetter“ ein Merkblatt herausgegeben. Es kann auf der Internetseite www.bundderversicherten.de (in „Versicherungs-Info“ den Punkt „Sonstiges/Unwetter“ anklicken) heruntergeladen werden.


 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 20.01.2011

 

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