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Neues BdV-Merkblatt zu „Scheidung“

Alle Policen kritisch prüfen

Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, vergessen häufig, in den gemeinsamen Policen-Ordner zu schauen. Das kann sie am Ende teuer zu stehen kommen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat deshalb jetzt ein spezielles Merkblatt für diese Fälle herausgegeben. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik: „Das neue Merkblatt wendet sich inhaltlich aber auch an gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben lassen wollen.“ 

Das soeben auf der BdV-Internetseite veröffentlichte Merkblatt beschreibt sehr ausführlich, worauf Paare, die ihre Beziehung beenden wollen, achten müssen. Besonders häufig übersehen werden die notwendig werdenden Änderungen bei der Bezugsberechtigung für Lebens- oder Rentenversicherungen.

Breiten Raum widmen die BdV-Experten auch dem Thema Krankenversicherung. Rudnik: „Denn wenn einer der Partner bisher beim anderen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, muss der sich innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft kümmern.“

Handlungsbedarf entsteht für die sich trennenden Partner auch bei der Haftpflicht-, aber unter Umständen ebenso bei der Hausratversicherung. Die Autoren des Merkblattes beschäftigen sich zudem mit den anderen Versicherungen, bei denen die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft maßgebliche Veränderungen mit sich bringt.

Auf der BdV-Internetseite (www.bundderversicherten.de) finden sich unter der Rubrik „Versicherungs-Info“ für jedermann und kostenlos herunterladbar eine ganze Reihe von Merkblättern zu den unterschiedlichsten Versicherungsarten. Das Exemplar zum Thema Scheidung heißt „Änderung des Familienstandes und Versicherungen“ und findet sich in der erwähnten Rubrik unter „Sonstiges“. Wer es mit der Post haben möchte, kann es per E-Mail unter info@bundderversicherten.de oder unter Telefon 04193 94222 anfordern.


 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 13.01.2011

 

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