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Womit niemand rechnet: Manchmal sind es überraschende Ereignisse, wie eine Impfunverträglichkeit, die zur Reiseabsage zwingen. Foto: BdV/Dreyling
Womit niemand rechnet: Manchmal sind es überraschende Ereignisse, wie eine Impfunverträglichkeit, die zur Reiseabsage zwingen. Foto: BdV/Dreyling

Was bringt eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ?

Stornokosten bei Reiseabsage vermeiden

Sie gehört nicht zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Doch bei kostspieligen Urlaubsvorhaben kann die Reiserücktrittskosten-Versicherung eine Menge Geld ersparen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Interessant werden könnte sie auch für die so genannten Frühbucher.“

Diese Versicherung bezahlt Stornokosten, falls der Urlauber seinen Trip nicht antreten kann. Das geschieht allerdings nur, wenn es dafür einen wichtigen, unvorhersehbaren Grund gibt. Ein solcher kann eine unerwartete, schwere Krankheit sein, aber auch eine Impfunverträglichkeit ist ein Anlass. Schadensfrei halten wird ihn diese Police je nach Versicherer ebenso, wenn er arbeitslos wird oder einen Arbeitsplatzwechsel vollzogen hat und die Reise in die Probezeit fällt. Versichert ist die Absage gleichermaßen bei erheblichem Brandschaden am Eigentum des Versicherten.

Wichtig: Gründe für die Reiseabsage müssen unverzüglich an Buchungsstelle und Versicherer gemeldet werden. Nicht eintreten wird der Versicherer, wenn der Urlauber zu Hause bleiben will, weil er persönlich Angst vor Terroranschlägen oder Epidemien im Zielland hat.

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss rechtzeitig vor dem Abreisetermin abgeschlossen werden. Lilo Blunck: „Es empfiehlt sich, den Vertrag gleich nach der Buchung zu machen.“ Manche Versicherer lassen den Abschluss auch noch bis 30 Tage vor Reisebeginn zu. Sollte das nicht mehr möglich sein, muss drei Werktage nach Buchung der Antrag unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, vor Abschluss den Versicherer nach den Fristen zu fragen. Die Beitragshöhe richtet sich danach, wie teuer die Reise wird.

BdV-Tipp: Meistens ist es möglich, zusätzlich den Reiseabbruch mitzuversichern. Das hat den Vorzug, dass der Urlauber auch dann Geld bekommt, wenn die Tour begründet abgebrochen werden muss.


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 08.07.2010

 

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