Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Leider konnte die gewünschte Seite nicht aufgerufen werden!
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und aktualisieren ggf. Ihre Lesezeichen.

Leider konnte die gewünschte Seite nicht aufgerufen werden!
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und aktualisieren ggf. Ihre Lesezeichen.

Merkblatt - Risikoleben und Berufsunfähigkeit

Die Risikolebensversicherung (RL) bietet eine günstige Möglichkeit, Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Außerdem eignet sie sich bei einer Finanzierung als Restschuldversicherung. Sie können sie auch auf „zwei Leben“ abschließen, wenn Sie sich gegenseitig versichern wollen. Aber Sie sollten auch an sich selbst denken: Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, hilft Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei der Existenzsicherung. Angeboten werden zudem Dread-Disease-Versicherungen, Grundfähigkeiten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die allerdings nicht so umfassend sind.

 

Welche Risikolebensversicherungen es gibt

Für die RL vereinbaren Sie mit der Gesellschaft eine Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit. Die Auszahlung wird ausschließlich im Todesfall fällig.

Begünstigen können Sie jeden: Angehörige, Freunde oder Partner. Sie können die Versicherungssumme aber auch für karitative Zwecke einsetzen, sie etwa einem Kinderhilfswerk spenden.

Es gibt die RL in drei Varianten, die jeweils für bestimmte Lebensumstände geeignet sind: 

  • Sie können sie in der herkömmlichen Form wählen, in der die Versicherungssumme über die Laufzeit unverändert bleibt.
  • Eine spezielle Form der RL ist die Restschuldversicherung. Bei ihr reduziert sich die Versicherungssumme laufend und kommt am Ende des Vertrages bei Null an. Damit eignet sie sich zur Absicherung von Krediten. Manche Banken schreiben sie etwa bei Baufinanzierungen sogar vor.
  • Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen: linear fallend, bei der sich die Summe  periodisch um einen festen Betrag reduziert. Nachteil: Es kann vorübergehend zu einer Differenz zwischen Restschuld und Versicherungssumme kommen. Als weitere Variante gibt es die Lösung „angepasst an die Restschuld“, hier orientiert sich die Assekuranz an Zins- und Tilgungssatz des Kredites.
  • Was sich hinter der RL „auf zwei Leben“ verbirgt: Versichert sind zwei Personen. Das können beispielsweise Sie und Ihr Lebens- oder Geschäftspartner sein. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn einer von Ihnen beiden stirbt. Achtung: Der überlebende Partner hat danach keinen Versicherungsschutz mehr.


Bei Festlegung der Versicherungssumme sollten Sie Ihre wirtschaftliche und familiäre Lage beachten. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, sollte die Versicherungssumme höher liegen. Berücksichtigen sollten Sie auch die Inflationsrate. Um die richtige Höhe zu finden, können Sie unsere Vorlage zur Bedarfsermittlung im Anhang nutzen.

Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Familie von Ihrem Einkommen abhängig ist. Stehen Ihre Kinder früher als Sie dachten auf eigenen Beinen oder hat sich Ihr Bedarf aus anderen Gründen reduziert, dann können Sie die Versicherungssumme senken oder den Vertrag kündigen.

Tipp: Sparen Sie Erbschaftssteuer. Besonders interessant ist das für eheähnliche Gemeinschaften, weil diese nur einen geringen Freibetrag haben. So lösen Sie das Problem: Er ist versicherte Person, sie ist Versicherungsnehmerin mit Bezugsberechtigung. Stirbt er, bekommt sie das Geld. Fazit: In diesem Fall geht der Fiskus leer aus, weil der Versicherungsnehmer zugleich Bezugsberechtigter ist.

 

zum Seitenanfang  

Was die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet

Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter Gesundheit eine Police abschließen. Das ist bereits ab dem 15. Lebensjahr denkbar. Falls Sie sich später dafür entscheiden, können Erkrankungen vielleicht die Annahme des Antrages erschweren oder sogar verhindern.

Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten soll. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht ausreichend: Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbständige erhalten häufig gar kein Geld.

Als volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 32 Prozent Ihres zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Sie wird nur bezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Wenn Sie drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit absolvieren können, steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Können Sie mehr als sechs Stunden arbeiten, bekommen Sie keine Rente. Nur falls Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten Sie eine, wenn auch geringe Berufsunfähigkeitsrente.

Tipp: Die BU können Sie entweder separat oder als Zusatz einer Risikolebensversicherung abschließen. Diese Kombination ist häufig günstiger als Einzelverträge. Aber auch dann, wenn Sie keine Angehörigen abzusichern haben, kann die Kombination interessant sein: Oft ist der Beitrag dafür so niedrig, dass Sie den Todesfallschutz nahezu „kostenlos“ dazubekommen. Wählen Sie die Versicherungssumme einfach so gering wie möglich.

Nicht zu empfehlen ist eine Lösung, die die BU als Zusatz zu einer kapitalbildenden Versicherung vorsieht. Durch den enthaltenen Sparanteil steigt der Beitrag. Überdies lässt sich die BU nicht losgelöst von der Kapitalversicherung weiterführen. Falls Sie aus finanziellen Gründen die Kapitalversicherung kündigen müssen, sind Sie Ihre BU gleich mit los. Sie müssten eine neue abschließen, das gesamte Procedere der Gesundheitsprüfung nochmals über sich ergehen lassen – und teurer würde die BU obendrein.

Die Vertragslaufzeit sollte bis zum Ende des Erwerbslebens reichen, für viele ist das heute das 67. Lebensjahr. Die Höhe Ihrer BU-Rente sollte sich zusammensetzen aus Ihren monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.), abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus Ihrem Arbeitseinkommen stammen. Errechnen Sie Ihre Versorgungslücke mit der „Bedarfsermittlung Berufsunfähigkeit“ (siehe Anhang). Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Inflationsrate abzufedern, vereinbaren Sie eine Dynamik. Dadurch erhöht sich jährlich die Versicherungssumme, allerdings auch der Beitrag.

Sie sind Beamter? Dann sollten Sie wissen: Nach dem Bundesbeamtengesetz werden Sie dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt, wenn Sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder mangelnder körperlicher oder geistiger Kräfte zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind.

Dienstunfähig wären Sie auch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank waren und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder gesund werden. Wenn Sie für „dienstunfähig“ erklärt werden, sind Sie nicht immer auch gleich „berufsunfähig“. In einem solchen Fall würden Sie keine Leistungen aus der BU bekommen.  

Sie können aber eine Rente aus der BU bekommen, wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Sie müssen das allerdings über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert haben. Nur eine vollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet den besten Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt und privilegiert sind. Die Klausel wird aber nur selten angeboten. Die Formulierung für die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel lautet je nach Versicherer: „Ist die versicherte Person Beamter des öffentlichen Dienstes, so gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Sie sind Schüler, Auszubildender, Student oder Hausfrau/-mann? Dann können Sie sich häufig zunächst nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichern. Sie dürfen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, um eine Rente zu erhalten. Ihr angestrebter Beruf spielt dabei keine Rolle.


Hinweis: Wenn Sie neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine
Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, verlieren Sie bei Erhalt der
Berufsunfähigkeitsrente zumeist den Anspruch auf Krankentagegeld.

 

zum Seitenanfang  

Was Sie nicht brauchen

Zwar gibt es eine Reihe von Angeboten, die aber keine Alternative zur BU darstellen. Sie bieten nur einen weniger umfassenden Schutz an. Die kommen lediglich in Frage, falls Sie keine BU abschließen können:

  • Unfallversicherung, sie leistet nur und ausschließlich nach einem Unfall eine Einmalzahlung und/oder eine Rente. Der Abschluss eines zusätzlichen Unfallversicherungsvertrages kann sinnvoll sein, weil nach einem Unfall innerhalb kurzer Zeit eine sehr hohe Summe benötigt werden kann, etwa um Haus oder Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Bei der Unfallversicherung kann allerdings auf die Vereinbarung einer Progression verzichtet werden, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe besteht. Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt „Unfallversicherung".
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sie tritt nur dann mit einer Rente ein, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können. Es genügt also nicht, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen können.
  • Dread-Disease-Versicherung, sie zahlt nur, wenn Sie eine in derem Leistungskatalog aufgeführte Krankheit bekommen.
  • Grundfähigkeitsversicherung, sie überweist Ihnen eine monatliche Rente, falls Sie eine bestimmte Fähigkeit wie Sehen, Hören oder Treppensteigen verlieren.

 

zum Seitenanfang  

Was Ihren Beitrag beeinflusst

Wesentliche Faktoren, die Ihre Prämien beeinflussen, sind: Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und der Todesfallsumme sowie Laufzeit der Versicherung. Hinzu kommen Ihr Alter und Beruf, ferner Ihr Gesundheitszustand und Ihre Geschlechtszugehörigkeit. Sind Sie Nichtraucher, können Sie bei der RL Beitrag sparen. Tipp: Je jünger und gesünder Sie beim Einstieg sind, desto günstiger ist für Sie der Beitrag.

Wenn Sie sich für einen Versicherer entschieden haben, sollten Sie dessen Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Ihre Antworten geben den Ausschlag dafür, ob der Versicherer im Leistungsfall komplett, teilweise oder womöglich gar nicht zahlt.

Zudem sollten Sie bei der Beantragung Ihres Versicherungsschutzes darauf achten:

  • Füllen Sie den Versicherungsantrag am besten selbst aus. Überprüfen Sie die Angaben genau, bevor Sie unterschreiben.
  • Selbst wenn der Vermittler rät, gewisse Erkrankungen wegzulassen, sollten Sie dennoch wahrheitsgemäß antworten. Reicht der Platz im Antrag nicht aus, fügen Sie ein Zusatzblatt bei.
  • Weil es nicht immer einfach ist, Antworten auf solche Fragen zu geben, sollten Sie sich bei Ihren Ärzten nach Diagnosen und Behandlungen erkundigen. Fragen Sie, ob Ihr Doktor Sie beim Ausfüllen unterstützt.

Sie haben schon gesundheitliche Einschränkungen und befürchten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird? Dann sollten Sie die anonyme Risikovoranfrage nutzen. Die kann aber nur eine andere Person für Sie stellen. Das können beispielsweise Versicherungsberater (www.bvvb.de) oder Versicherungsmakler sein.

Auch bei der anonymen Risikovoranfrage müssen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Angaben, die Ihre persönliche Identifizierung zulassen (zum Beispiel: Anschrift), werden geschwärzt. Ihren Antrag (auch eventuelle Selbstauskünfte) und ärztliche Befundberichte oder Atteste leiten die von Ihnen beauftragten Personen in anonymisierter Form an die Versicherer weiter. Die bekommen auch die Antwort der Gesellschaft. 

Die meisten Versicherer akzeptieren anonyme Risikovoranfragen. Aber erfahrungsgemäß bieten nur einige Versicherungsmakler einen solchen Service. Beispielsweise können Sie die Internetplattform www.buforum24.de eines Versicherungsmaklers für Ihre anonymen Risikovoranfragen zu Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen. Schalten Sie einen Versicherungsberater ein, verlangt er von Ihnen ein Honorar für seine Leistungen.

zum Seitenanfang  

Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen

Risikolebensversicherung:
Die Bedingungen der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich kaum. Sie können sich also vor allem an der Beitragshöhe orientieren. Sinnvoll ist allerdings der Einschluss einer Erhöhungsoption. Dann können Sie nach bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung erhöhen.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Bedingungen zur BU variieren von Versicherer zu Versicherer. Hier kommt es auf  jedes Wort an. Klopfen Sie das Angebot auf diese Punkte ab:

  • Rückwirkende Leistung: Wird bei einem verspätet gemeldete Versicherungsfall rückwirkend geleistet? Der Versicherer sollte bis zu drei Jahre rückwirkend leisten, wenn Sie den Versicherungsfall verspätet melden.
  • Prognosezeitraum: Leistet der Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt?
  • Vermutete Berufsunfähigkeit: Zahlt der Versicherer nach Ablauf von sechs Monaten rückwirkend von Beginn an, wenn der Arzt keine Vorhersage abgeben konnte?
  • Abstrakte Verweisung: Verzichtet der Versicherer uneingeschränkt auf sein Recht auf die abstrakte Verweisung? Ansonsten bekommen Sie die Rente erst, wenn Sie neben Ihrem eigenen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausüben können.
  • Verzicht auf § 19 VVG: Verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungs- und Vertragsanpassungsrecht, wenn Sie eine Vorerkrankung schuldlos nicht angegeben haben?
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Bleibt der Versicherungsschutz auch im Ausland erhalten?
  • Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Berufsleben: Wird im Leistungsfall bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. Elternzeit) auf den vor der Unterbrechung ausgeübten Beruf als Prüfungsmaßstab abgestellt?
  • Beitragsdynamik: Kann eine dynamische Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung vereinbart werden?
  • Nachversicherungsgarantien: Können Sie die Versicherungsleistung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt, Immobilienerwerb oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?

zum Seitenanfang  

Versichererwechsel - wann und wie?

Sie können Ihren Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das ist nach einem Jahr möglich. Ihr Kündigungsschreiben muss meist einen Monat vorher beim Versicherer eintreffen. Falls Sie Ihre Beiträge nicht jährlich zahlen, können Sie zum Schluss jedes Ratenzahlungsabschnittes kündigen. Tipp: Das sollten Sie am besten per Einschreiben und mit Rückschein erledigen.

Aber Achtung: Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie den Altvertrag erst kündigen, wenn Sie eine Zusage des neuen Versicherers haben. Dieser Neuvertrag hängt von einer erfolgreichen Gesundheitsprüfung ab. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, könnte Ihnen der Versicherungsschutz nur gegen Zahlung eines Risikozuschlages und/oder eines Leistungsausschlusses gewährt oder sogar abgelehnt werden. Das würde für Sie bedeuten, Sie stünden ohne Versicherungsschutz dar.

zum Seitenanfang  

BdV-Gruppenversicherung für Mitglieder

BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Gruppenversicherungen profitieren.


BdV Mitgliederservice GmbH 

Postfach 15 37
24551 Henstedt-Ulzburg

Telefon: 04193-754897
Fax: 04193-754898
E-Mail: info@bdv-service.de

zum Seitenanfang  

Günstige Anbieter

Lieber Besucher,
die Liste der günstigen Anbieter steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind schon Mitglied im Bund der Versicherten? Dann loggen Sie sich einfach ein oder fordern Ihren Zugang für unser Onlineangebot an.



 

Merkblatt als PDF downloaden
Bedarfsermittlung für Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung

Download Adobe® Reader®

Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier völlig kostenlos in der aktuellen Version und passen zu Ihrem Betriebssystem herunterladen können.



 

BdV-Mitgliederbereich




 

Noch keinen Online-Zugang angefordert?

Bedarfsermittlung

Bedarfsermittlung

Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich?
Ermitteln Sie Ihren individuellen Bedarf.

Noch kein BdV-Mitglied?

Wir sind Verbraucherschutz!
Profitieren Sie von unserer starken Gemeinschaft und sichern sich jetzt zahlreiche Vorteile. Hier können Sie Mitglied werden.