Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Merkblatt - Rentenversicherung

Allenfalls lohnend für Ältere

Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen, bei der die Rentenzahlung (Leibrente) sofort beginnt.

 

 

„Prinzip Kapitallebensversicherung“

Die private Rentenversicherung ist eigentlich ein reiner Sparvertrag, keine Versicherung. Sie zahlt ab einem vereinbarten Termin eine monatliche Rente. Wer ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat, kann bei Ablauf des Vertrages auch die einmalige Auszahlung einer bestimmten Kapitalsumme („Ablaufleistung“) verlangen. Garantiert ist wie bei der Kapitallebensversicherung jeweils nur ein Teil der Auszahlung, der Garantiezins auf den Sparanteil liegt bei 2,25 Prozent (Stand 2010). Die Überschussbeteiligung dagegen ist unsicher.

Bei der Privatrente gibt es zwei Formen. Bei der Sofortrente wird einmalig ein größerer Betrag in die Rentenversicherung eingezahlt. Damit können ältere Menschen sofort einen Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung erwerben. Das kann sich lohnen bei guter Gesundheit und damit der Aussicht auf ein langes Leben. Bei der aufgeschobenen Rente dagegen wird über viele Jahre monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich  eingezahlt. Die Auszahlung wird aufgeschoben – meist erfolgt sie ab dem Eintritt ins Rentenalter.

Bei Tod vor Eintritt des Rentenalters erhalten die Erben meist nur die eingezahlten Beiträge zurück. Nach Rentenbeginn haben die Erben grundsätzlich keine Ansprüche. Es kann jedoch vereinbart werden, dass die Rente noch mehrere Jahre an die Erben weiter gezahlt wird. Man spricht hier von der so genannten Rentengarantiezeit. Ebenso kann vereinbart werden, dass die Rente an den hinterbliebenen Partner weitergezahlt wird. Besonders diese Zusatzleistung schmälert allerdings die Rentenhöhe erheblich.

Letztlich funktioniert die private Rentenversicherung nach den gleichen Prinzipien wie die Kapitallebensversicherung. Versichertengelder sind nicht von Unternehmensgeldern getrennt. Sie können daher in stillen Reserven verschwinden und Erträge können für Unternehmens- oder Aktionärszwecke missbraucht werden. Durch eine Gesetzesänderung müssen Versicherungsnehmer, deren Auszahlung aus einer Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2008 erfolgt, anteilig an den stillen Reserven beteiligt werden. Die private Rentenversicherung ist sehr unflexibel. Wer sich einmal, womöglich langfristig gebunden hat, kommt aus unattraktiven Verträgen nur mit Verlust wieder heraus.

 

zum Seitenanfang  

Niedrige Rente mit vorprogrammierten Kürzungen

Seit die Kapitallebensversicherung in Verruf geraten ist und die Versorgungslücken bei der Rente immer größer werden, werden verstärkt private Rentenversicherungen angeboten. Dabei wird gern mit dem Hinweis auf eine höhere Rendite geworben, weil der Todesfallschutz entfällt. So richtig diese Überlegung in der Theorie ist, so falsch hat sie sich in der Praxis erwiesen. Hinsichtlich der Rendite gelten grundsätzlich die Aussagen zur Kapitallebensversicherung.

Mehr noch: Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung sind die Überschüsse sogar oft noch niedriger ausgefallen. Der Grund ist die steigende Lebenserwartung. Das führt dazu, dass die Versicherungsunternehmen die Rentenzahlungen länger als erwartet erbringen müssen. Die ursprünglichen Überschussversprechen, die auf den Sterbetafeln mit einer niedrigeren Lebenserwartung beruhen, müssen nach unten korrigiert werden. Die Garantierente bleibt zwar erhalten, aber die Überschussrenten werden gekürzt. Diese Veränderungen wirken sich umso negativer aus, je jünger der Sparer bei Vertragsabschluss ist. Wegen dieser Ungewissheiten sind Renditeberechnungen kaum möglich.

Bei Neuverträgen ab 2005 muss bei einer einmaligen Auszahlung die Hälfte der Erträge versteuert werden, wenn das Geld erst ab dem 60. Lebensjahr verfügbar ist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft. Ist das Geld früher verfügbar und/oder besteht der Vertrag noch keine zwölf Jahre, wird der volle Ertrag versteuert. Das gilt auch, wenn Ihr Rentenversicherungsvertrag keine bestimmte Rente garantiert; bis zum 30. Juni 2010 kann aber noch eine Garantie nachträglich zugesagt werden. Verträge, die ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossen werden, müssen eine weitere Voraussetzung erfüllen, damit die Erträge bei einer einmaligen Auszahlung nur zur Hälfte besteuert werden: Der Rentenzahlungsbeginn muss die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person wesentlich (um mehr als 10 Prozent der bei Vertragsabschluss verbliebenen Lebenserwartung) unterschreiten. Entscheidet sich der Steuerpflichtige dagegen für eine (lebenslange) Rente, so ist davon weiterhin nur der so genannte Ertragsanteil zu versteuern. Die Ertragsanteile wurden ab dem Jahr 2005 um ca. ein Drittel gesenkt. Der Ertragsanteil für einen 65-jährigen beträgt damit beispielsweise ab 2005 nur noch 18 Prozent (vorher: 27 Prozent). Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neu abgeschlossene Rentenversicherungen.

 

zum Seitenanfang  

Keine Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt, da ein schlechter Gesundheitszustand das Sterberisiko erhöht und damit für das Versicherungsunternehmen die Leistungsdauer verkürzt.

Eine Privatrente lohnt sich allenfalls für Ältere, die unmittelbar vor der Rente stehen und sich berechtigte Hoffnung auf ein langes Leben machen können.

zum Seitenanfang  

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung - Bessere Rendite mit „Haken“

Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird eine Fondsanlage mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Sie hat in der Vergangenheit bessere Ergebnisse erzielt als normale Kapitallebensversicherungen. Ein Grund ist, dass vor allem gute Aktienfonds bessere Renditen bringen können als festverzinsliche Anlagen.

Ein weiterer entscheidender Vorteil im Gegensatz zur normalen Kapitalversicherung ist, dass bei der fondsgebundenen Lebensversicherung klarere Vermögensverhältnisse herrschen. Die Sparanteile der Versichertengelder werden als (Fonds-)Sondervermögen gehalten. Sie werden getrennt vom Unternehmenskapital verwaltet und bilanziert und sind damit Manipulationsmöglichkeiten entzogen. Erträge kommen so den Kunden zu Gute und können nicht zum Ausgleich von hohen Kosten missbraucht oder als Unternehmensgewinne verbucht werden.

Wie bei den Kapitallebensversicherungen fallen aber auch hier anfangs hohe Abschlussprovisionen und -kosten an. Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen daher vor allem in den ersten Jahren große Verluste.

Ein weiterer Nachteil ist wie bei der Kapitallebensversicherung, dass normalerweise kein ausreichender Risikoschutz enthalten ist. Denn die Sparanteile treiben die Beiträge in die Höhe. Damit die Prämien bezahlbar bleiben, wird der Anteil für den Risikoschutz zu niedrig angesetzt.

Außerdem sind Sie oft an wenige Fonds gebunden, selbst wenn sie schlecht laufen. Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie unter Umständen nicht mehr wechseln, weil Sie anderweitig keinen Versicherungsschutz mehr erhalten.

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, besteht bei einer einmaligen Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen der Vorteil der steuerfreien Auszahlung der Erträge. Für ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge fällt das Steuerprivileg weg. Die Erträge müssen daher bei Auszahlung der Ablaufleistung zumindest zu 50 Prozent versteuert werden. Eine komplette Ertragsbesteuerung kann zum Beispiel bei fondsgebundenen Rentenversicherung drohen, wenn kein konkret bezifferter Rentenfaktor garantiert wird.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Kursgewinne aus einer eigenen Geldanlage in Investmenstfonds immer versteuert werden. Das ist neu. Die 25 prozentige Abgeltungssteuer betrifft fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen zwar nicht. Berücksichtigen Sie aber nicht allein diesen steuerlichen Aspekt. Wegen der oben genannten Nachteile gilt auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung der grundsätzliche Rat, Versicherung und Geldanlage zu trennen. Schließen Sie daher statt einer fondsgebundenen Versicherung besser eine Risikolebensversicherung ab und sparen separat in einem guten Investmentfonds oder einer anderen Geldanlage.

Eine fondsgebundene Versicherung macht keinen Sinn für die Risikoabsicherung.

 

zum Seitenanfang  

Günstige Anbieter

Lieber Besucher,
die Liste der günstigen Anbieter steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind schon Mitglied im Bund der Versicherten? Dann loggen Sie sich einfach ein oder fordern Ihren Zugang für unser Onlineangebot an.



 

Merkblatt als PDF downloaden

Download Adobe® Reader®

Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier völlig kostenlos in der aktuellen Version und passen zu Ihrem Betriebssystem herunterladen können.



 

BdV-Mitgliederbereich




 

Noch keinen Online-Zugang angefordert?

Bedarfsermittlung

Bedarfsermittlung

Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich?
Ermitteln Sie Ihren individuellen Bedarf.

Noch kein BdV-Mitglied?

Wir sind Verbraucherschutz!
Profitieren Sie von unserer starken Gemeinschaft und sichern sich jetzt zahlreiche Vorteile. Hier können Sie Mitglied werden.