Merkblatt - Kapitalleben
Finger weg von Kapitallebensversicherungen lautet die Devise – abgesehen von wenigen Ausnahmen.
Unser Rat: Trennen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes und die Geldanlage für Ihre eigene Altersvorsorge. Schließen Sie für den Todesfall eine Risikolebensversicherung ab. Ein vergleichbarer Versicherungsschutz für den Todesfall kostet meist nur etwa sieben Prozent des Beitrages zur Kapitallebensversicherung. Die verbleibenden 93 Prozent sollten Sie selbst anlegen.
Bestehende Kapitallebensversicherung verändern
Überprüfen Sie Ihre Police, wenn Sie bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben. Wenn sich herausstellt, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, könnten Sie die Kapitallebensversicherung kündigen. Oft ist auch eine Beitragsfreistellung oder eine Verkürzung der Laufzeit als Alternative möglich.
zum SeitenanfangIntransparente Kombination von Risikoschutz und Sparen
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert zwei Leistungen. Sie sichert zum einen die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte stirbt. Wie bei der Risikolebensversicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall eine vereinbarte Summe ausbezahlt. Zum anderen wird ein Teil des Beitrags für die Altersvorsorge angespart. Im „Erlebensfall“, also wenn der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit noch lebt, erhält der Versicherte das Ersparte und normalerweise eine Überschussbeteiligung.
Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, hat bei näherem Hinsehen sehr viele Tücken. Zwar ist die Kapitallebensversicherung eine verhältnismäßig sichere Anlageform. Der Kunde trägt kein Verlustrisiko. Das gilt allerdings nur, wenn er den Vertrag bis zum Ende durchhält. Tatsächlich bleiben aber nicht einmal die Hälfte der Verträge bis zum regulären Ablauf bestehen. Mit dem so genannten Garantiezins ist eine, wenn auch geringe, Mindestverzinsung gesichert.
Zudem müssen Lebensversicherer die Kundengelder breit streuen und überwiegend in sicheren Anlageformen wie festverzinslichen Papieren und Immobilien investieren. Maximal 35 Prozent dürfen sie in risikoreichere Investments wie Aktien stecken. Außerdem müssen Lebensversicherer einem Sicherungsfonds (Protektor Lebensversicherung) beitreten, der in Aktion tritt, wenn eine Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt.
Die Kapitallebensversicherung hat aber eine Reihe gravierender Nachteile:
- Die Absicherung für den Todesfall ist meist zu niedrig. Denn die Kombination mit dem Sparvorgang führt zu hohen Prämien. Für eine Versicherungssumme, die unter dem Risikoaspekt notwendig wäre, sind die Prämien kaum bezahlbar. Als Folge wird oft eine zu geringe Versicherungssumme gewählt.
- Die Rendite ist in aller Regel schlecht und kaum nachvollziehbar. Denn der Beitrag teilt sich in drei Bestandteile auf – in den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Verwaltung und Provisionen sowie den Sparanteil. Von den Beiträgen der ersten Jahre zieht das Versicherungsunternehmen zunächst die Provision für den Vermittler und Verwaltungskosten ab. Außerdem fallen Kosten für den Risikoschutz an. Die genaue Höhe der jeweiligen Kostenanteile muss Ihnen das Versicherungsunternehmen zu Verträgen, die vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossen wurden, grundsätzlich nicht mitteilen. Bei neueren Verträgen besteht dagegen die Pflicht, Abschluss- und Verwaltungskosten in Euro auszuweisen.
In den Spartopf wandert nicht der gesamte Beitrag. Nur ein Rest, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt, wird mit dem „hoch“ gepriesenen Garantiezins von zur Zeit 2,25 Prozent verzinst. Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger und liegt je nach Vertrag irgendwo zwischen unter ein und etwa zwei Prozent.
Hinterfragen Sie Prognosen kritisch und orientieren Sie sich beim Vergleich unterschiedlicher Angebote zunächst an den Garantiewerten. Darüber hinaus sollten Sie auch die Ertragslage der vergangenen Jahre einbeziehen. Eine Garantie für die künftige Wertentwicklung bietet sie aber keinesfalls.
- Die zusätzliche Überschussbeteiligung, mit der oft vollmundig geworben wird, ist eine unverbindliche Prognose und daher keineswegs sicher. Sie hängt von der Lage auf dem Kapitalmarkt ab, vom Geschick des Versicherungsunternehmens bei der Geldanlage, der Höhe der Verwaltungskosten und der Entwicklung der Sterblichkeit. Niedrige Zinsen und der Verfall der Aktienkurse haben in den letzten Jahren zu massiven Kürzungen bei den Gewinnbeteiligungen geführt und vereinzelte Gesellschaften in ernste finanzielle Schwierigkeiten gebracht. So hat es bereits manch böses Erwachen gegeben, wenn sich Versicherte auf die Vorhersagen verlassen haben und diese Beträge fest einkalkuliert hatten, sei es für die Altersvorsorge oder um ein Haus abzuzahlen.
- Die Versicherungsunternehmen müssen 90 Prozent der Überschüsse an die Kunden weiterreichen. Die Bilanzierungsregeln lassen aber Spielräume für die Berechnung des Überschusses. So kann der Gewinn durch Bildung stiller Reserven und andere Bilanzierungstricks gesenkt werden. Dann werden zwar formal immer noch 90 Prozent an die Versicherten ausgeschüttet, aber der absolute Betrag und damit die Beteiligungssumme der Versicherten ist niedriger. Aufgrund einer vom BdV unterstützten Verfassungsbeschwerde hat sich hier seit dem 1. Januar 2008 etwas geändert. Versicherungsunternehmen müssen jetzt ihre Kunden auch anteilig an den Stillen Reserven beteiligen.
- Die Vereinbarung einer Dynamik, also die automatische Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme, schmälern die Rendite der Kapitallebensversicherung weiter. Denn das Versicherungsunternehmen kann einen Teil der Beitragssteigerung für Provision und Abschlusskosten einbehalten. Die Dynamik kann lediglich dann Sinn machen, wenn Sie einen höheren Todesfallschutz benötigen, aber beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen keine adäquate Risikolebensversicherung mehr erhalten. Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vorliegen, widersprechen Sie einer bereits vereinbarten Dynamik. Dafür haben Sie Zeit bis zum Ende des ersten Monats nach dem Termin der Erhöhung. Alternativ können Sie die Dynamik zum Ende des Versicherungsjahres herauskündigen.
- Die Flexibilität beim Sparen mittels einer Versicherung ist gering. Wer nicht bis zum Vertragsende durchhält, weil er vorzeitig Geld benötigt oder die Prämien nicht mehr bezahlen kann, muss mit Verlusten rechnen. Hier liegt ein Hauptrisiko der Kapitallebensversicherung. Vor allem bei langen Laufzeiten von über zwei oder drei Jahrzehnten kann es viele Gründe von Familiengründung bis Arbeitslosigkeit geben, warum ein Vertrag nicht fortgesetzt werden kann. Bei Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen und in den ersten Jahren gekündigt wurden, ist nach der Berechnung des Versicherungsunternehmens oft sogar das ganze eingezahlte Geld verloren. Denn die Prämien werden zunächst nur für die Vermittlerprovision und als sonstige Abschlusskosten verwendet. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz hat sich hieran nur wenig geändert: Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen werden, müssen die Abschlusskosten im Falle einer Kündigung mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden.
- Hinzu kommt, dass die steuerfreie Auszahlung von Erträgen aus Kapitalversicherungen der Vergangenheit angehört. Bei Verträgen für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt auch nur eine der Voraussetzungen, wird volle Kapitalertragssteuer auf die Erträge fällig. Bei Kapitallebensversicherungen, die seit dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden/werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens 50 Prozent der über die Vertragslaufzeit vereinbarten Beitragssumme betragen. Spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss muss die Todesfallabsicherung mindestens bei zehn Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge liegen.
Achtung Täuschungsmanöver! Oder: Viele Namen - gleicher Inhalt
Weil die Kapitallebensversicherung zunehmend in Verruf geraten ist, versuchen die Versicherungsunternehmen, ihre Angebote im „neuen Gewand“ an Mann und Frau zu bringen. Ob Sie daher für Ihre Kinder oder Enkel eine Ausbildungsversicherung abschließen, für das Begräbnis eine Sterbegeldversicherung oder für die Heirat eine Aussteuerversicherung – der Inhalt ist immer gleich: Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung. Auch hinter vielen anderen wohlklingenden Namen wie Jugendschutzbrief, Programm mietfreies Wohnen, Große Kapitalbildung oder Kapitalaufbauplan versteckt sich eine Kapitalversicherung mit Sparvorgang. Verzicht ist daher auch bei diesen Angeboten angesagt.
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Nur in wenigen Fällen sinnvoll
Eine Kapitallebensversicherung kann eventuell erwägenswert sein im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt.
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Was Sie nicht brauchen
Auf Zusätze zu Kapitalversicherungen sollten Sie verzichten. Die Kombinationen sind in der Regel unsinnig, unrentabel und teuer. Beim Unfallzusatz wird bei Unfalltod eine höhere Leistung ausgezahlt. Warum die Familienangehörigen beim Tod durch Unfall eine höhere Absicherung benötigen als beim Tod durch Krankheit, bleibt das Geheimnis der Versicherungsgesellschaften. Als Vorsorge für die Angehörigen ist eine reine Risikolebensversicherung mit ausreichend hoher Summe die beste Lösung. Falls schon ein Unfallzusatz besteht, können Sie ihn herauskündigen.
Als Zusatz wird außerdem eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit angeboten. Probleme treten auf, wenn Sie die Prämien nicht mehr bezahlen können oder wollen, sei es weil es Familienzuwachs gegeben hat, Sie ein Haus bauen oder weil Sie arbeitslos oder krank geworden sind. Bei den Gesellschaften gilt das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Sie können also die Zusatzversicherung in der Regel nicht fortführen, wenn Sie den Sparvorgang kündigen wollen. Wer dann schon älter oder nicht mehr ganz gesund ist, wird eine neue Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eventuell nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr abschließen können. Auf jeden Fall bezahlen Sie mehr als in jungen Jahren. Oder Sie müssen die Kapitallebensversicherung gegen Ihren Willen fortführen, wenn Sie den Berufsunfähigkeitsschutz nicht gefährden wollen.
Auch hier gilt: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung getrennt von der Kapitallebensversicherung ab. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung Sinn machen.
Den Berufsunfähigkeitszusatz gibt es in zwei Formen: Erstens als Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und zweitens als Beitragsbefreiung plus Zahlung einer Monatsrente. Nun meinen viele Vertreter, Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf könne man mit einer Risikoversicherung nicht erreichen. Dies ist einer der vielen Vertretertricks, der wie folgt zu entlarven ist: Natürlich ist für die Zusatzversicherung ein gewisser Beitrag in die Prämie zur Kapitalversicherung einkalkuliert. Diesen Betrag wenden Sie besser für die Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsrente auf, die Sie am besten in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung abschließen (als Berufsunfähigkeitszusatz). Und im Falle eines Berufsunfähigkeitsfalles könnten Sie aus dieser Zusatzrente das erforderliche Kapital für später ansparen.
Was Ihren Beitrag beeinflusst
Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung hängen von zahlreichen individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, gewünschte Laufzeit und gewünschte Versicherungssumme ab. Ein aussagekräftiger Beitragsvergleich ist daher im Rahmen von allgemeinen Informationsmaterialien kaum möglich.
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