Merkblatt - Ausstieg aus Kapitallebensversicherungen
- Kapitallebensversicherungen mit Sparvorgang durch Lebensversicherungen auf Risikobasis ersetzen
- Kapitallebensversicherungen: Laufzeit verkürzen - beitragsfrei stellen - kündigen
- Widerrufsrecht
- Kapitallebensversicherungen kündigen oder beitragsfrei stellen
- Wenn Kapitallebensversicherungen weitergeführt werden
Sie haben falsche Lebensversicherungen,
- wenn Sie hohe Beiträge für eine langfristige Lebensversicherung zur zusätzlichen Altersversorgung aufwenden, aber noch keinen ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre Familie über eine wesentlich billigere Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente haben.
- wenn Sie den Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt haben, also über jede andere Geldanlage – flexibler und besser – steuerfreie Erträge erreichen können.
- wenn Sie Lebensversicherungen bei einem Unternehmen mit einer schlechten Überschussbeteiligung abgeschlossen haben.
- wenn Sie eine langfristige vermögensbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben (wofür es keine Sparzulagen mehr gibt).
- wenn Sie eine Risikolebensversicherung bei einer teuren Gesellschaft abgeschlossen haben.
- wenn Sie eine dynamische Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge haben.
- wenn Sie in Ihre Lebensversicherung eine Unfall-Zusatzversicherung eingeschlossen haben.
- wenn Sie für Berufsunfähigkeit über eine langfristige Kapitallebensversicherung vorgesorgt haben.
- wenn Sie eine Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines Darlehens für selbstbewohnten Grundbesitz abgeschlossen haben (sog. Verrechnungsabkommen, Tilgungsaussetzung oder Lebensversicherungshypothek).
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, dann sollten Sie nicht resignieren. Das bringt nur noch mehr Verluste. Sie sollten sich informieren und handeln. Der Nachteil: Sie verlieren viel Geld – meist die ersten Jahresbeiträge. Das sollte Sie aber nicht von der Aufhebung oder Veränderung Ihrer Lebensversicherung abhalten, denn ob Sie die Versicherung unverändert durchhalten, verändern oder ganz aufheben: Sie haben dieses Geld in jedem Fall verloren. Es wäre also ein Selbstbetrug zu glauben, durch Weiterführung einer Lebensversicherung dieses Geld retten zu können. Sie würden den Verlust nur über eine längere Zeit strecken. Es geht jetzt darum, in der Zukunft und auf Dauer nicht noch mehr Geld zu verlieren – vor Allem auch durch die Inflation, die jahrzehntelang die Kaufkraft Ihres angesparten Geldes verringert.
Bei Lebensversicherungen gibt es ein 30-tägiges Widerrufsrecht für den Antragsteller. Danach kann man eine Kapitallebensversicherung oft loswerden, indem man den Erstbeitrag nicht zahlt (auch wenn in den Bedingungen steht, der erste Jahresbeitrag müsse in jedem Fall gezahlt werden). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Lebensversicherern empfohlen, den ersten Jahresbeitrag zu kapitalbildenden Versicherungen nicht einzuklagen. Daran halten sich fast alle Unternehmen, wenn sie auch bis zuletzt versuchen, die Versicherten mit Klagedrohungen einzuschüchtern. Wer sich also stur stellt und keine Beiträge mehr zahlt, kommt so meist auch aus einer gerade abgeschlossenen Kapitallebensversicherung raus.
Wenn Sie das Gefühl haben, beim Abschluss Ihrer Lebensversicherung Fehler gemacht zu haben, sollten Sie zweierlei tun: Sich einmal um einen besseren Versicherungsschutz bemühen und dann aus Ihren alten Lebensversicherungen an Geld retten, was noch zu retten ist.
Kapitallebensversicherungen mit Sparvorgang durch Lebensversicherungen auf Risikobasis ersetzen
Es hängt von Ihren gesundheitlichen Verhältnissen und Ihrem Alter ab, inwieweit Sie noch auf wesentlich billigere Risikolebensversicherungen umsteigen können. Prüfen Sie als erstes, ob Ihr Versicherungsschutz überhaupt ausreicht und lassen Sie sich entsprechende Angebote für Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherungen machen. Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen nicht übereilt handeln. Erst wenn der neue Versicherungsschutz unter Dach und Fach ist, sollten Sie die Kapitallebensversicherung kündigen oder verändern.
zum SeitenanfangKapitallebensversicherungen: Laufzeit verkürzen - beitragsfrei stellen - kündigen
Um zu entscheiden, was Sie mit noch langfristig laufenden falschen Lebensversicherungen anstellen, brauchen Sie einige Angaben von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Das sind
- der Rückkaufswert (zuzüglich Überschussanteile)
- die Versicherungssumme (zuzüglich Überschussanteile) bei einer Verkürzung der Laufzeit
Der so genannte Rückkaufswert ist der Betrag, den eine Lebensversicherungsgesellschaft Ihnen bei Beendigung der Versicherung zurückzahlen muss, wenn sie bereits ein gewisses Deckungskapital aus Ihren Sparbeiträgen gebildet hat. Eine Laufzeitverkürzung kann den Vorteil haben, dass ein regulärer Ablauf erreicht und damit bei der Auszahlung zum vorgezogenen Ablauf möglicherweise „Schlussgewinne“ fällig werden, wogegen bei einer vorzeitigen Aufhebung ein „Stornoabzug“ erfolgen kann.
Um über sinnvolle Veränderungen Ihrer Lebensversicherung entscheiden zu können, brauchen Sie Antwort von Ihrer Gesellschaft zu folgenden Fragen:
- Wie groß ist der aktuelle Rückkaufswert einschließlich Überschüsse?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme – bei gleichem Beitrag – nach einer Verkürzung der Laufzeit auf das Jahr ... (zwei bis fünf Jahre ab heute gerechnet oder – wenn der Vertrag noch keine zehn Jahre läuft – 12 Jahre nach Vertragsbeginn. Die Gesellschaften verlangen eine Restlaufzeit des Vertrages nach jeder Veränderung, die zwischen zwei bis fünf Jahren liegt.)?
- Wie hoch wäre nach der Laufzeitverkürzung die voraussichtliche Auszahlung (Versicherungssumme zuzüglich Überschussanteile nach dem derzeitigen Stand)?
Haben Sie die oben genannten Werte, entscheiden Sie erst einmal über die künftige Laufzeit.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nach der Verkürzung der Laufzeit können Sie die Versicherung für die letzten Jahre beitragsfrei stellen lassen. (Wichtig: Erst n a c h Erhalt des Nachtrags über die Laufzeitverkürzung die Beitragsfreistellung beantragen, weil eine beitragsfreie Versicherung meist nicht mehr verkürzt werden kann!)
- Sie zahlen noch die Beiträge für die letzten Jahre nach der Laufzeitverkürzung.
BdV-Mitglieder können die Werte auch dem BdV für die Berechnung einer Entscheidungshilfe vorlegen. Bitte füllen Sie den Vordruck im Anhang aus und schicken ihn uns per Post, Fax oder E-Mail.
In bestimmten Fällen ist es möglich und lohnend, eine Kapitallebensversicherung / private Rentenversicherung zu verkaufen. Lesen Sie hierzu bitte unser Merkblatt "Verkauf Kapitallebensversicherungen".
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Widerrufsrecht
Der Lebensversicherungsvertrag kann binnen 30 Tagen nach Erhalt
- der Police,
- der Vertragsinformationen (dazu zählen unter anderem die Versicherungsbedingungen)
- und einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung
widerrufen werden.
zum SeitenanfangKapitallebensversicherungen kündigen oder beitragsfrei stellen
In der Regel lohnen sich Vertragsänderungen nur bei Lebensversicherungen, die schon einige Jahre bestanden haben. Bei relativ jungen Versicherungen (Vertragsabschluss beispielsweise in den letzten zwei bis sechs Jahren) ist in der Regel die Kündigung und Auszahlung eines Rückkaufswertes (soweit überhaupt vorhanden) der beste Weg, sich von der Kapitallebensversicherung zu trennen. Für vor kurzem abgeschlossene Verträge siehe „Widerrufsrecht“.
Evtl. kann auch eine Beitragsfreistellung des Vertrages sinnvoll sein. Gerade wenn der Ablauf des Vertrages kurz bevorsteht, sollten Sie statt einer Kündigung die Beitragsfreistellung zu einer falschen Lebensversicherung beantragen.
Lebensversicherte, die 60 Jahre und älter sind, können Lebensversicherungen während der letzten fünf Jahre vor Ablauf ohne Verluste beenden, wenn sie eine entsprechende flexible Abrufphase vereinbart hatten.
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Wenn Kapitallebensversicherungen weitergeführt werden
Ausschluss von Zusatzversicherungen: Einfach und ohne große Verluste können Sie Zusatzversicherungen, wie den Unfallzusatz, aus Kapitallebensversicherungen herausnehmen und einen entsprechenden Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft über eine Unfallversicherung zu günstigeren Beiträgen abschließen.
Dynamik ausschließen: Durch eine bei Vertragsschluss vereinbarte Dynamik erhöhen sich laufend Versicherungssumme und Beitrag, entsprechend den Beitragsbemessungsgrundlagen zur Sozialversicherung oder nach einem feststehenden Prozentsatz (beispielsweise jährlich um fünf Prozent).
Die Rendite dynamischer Kapitallebensversicherungen ist wesentlich schlechter als die der nicht dynamischen. Das liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen nach jeder Erhöhung zumindest einen Teil der Erhöhungsbeiträge als Provisionen und Abschlusskosten für die erhöhte Versicherungssumme einbehalten.
Von Bonussystem auf Überschussansammlung umstellen: Ähnlich wie dynamische Beitragserhöhungen werden Überschüsse und Sonderausschüttungen behandelt, wenn sie in Beiträge für zusätzliche „Bonus“-Versicherungssummen umgerechnet werden. Haben Sie das Bonussystem vereinbart, stellen Sie Ihre Versicherung auf Überschussansammlung um, wenn dies nach den Bedingungen möglich ist.
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Fragebogen Lebensversicherung
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