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Merkblatt - Gesundheitsreform - Das sollten Sie als Privatversicherter wissen

Was verändert die Gesundheitsreform für privat Krankenversicherte? Anders als früher müssen Sie heute krankenversichert sein. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es eine Versicherungspflicht für alle Bürger. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, können Sie neuerdings auch den Basistarif wählen. Der ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) weitgehend vergleichbar. Geändert hat sich zudem, dass Sie bei einem Anbieterwechsel einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2009 diese Neuerungen für verfassungsgemäß erklärt.

 

 

Versicherungspflicht

Sie sind nicht krankenversichert? Dann sollten Sie sich schnell um Ihren Versicherungsschutz bemühen. Für gesetzlich Versicherte existiert die Versicherungspflicht schon seit dem 1. April 2007. Seit Jahresbeginn 2009 trifft die Pflicht auch die PKV. Wenn Sie der PKV zuzuordnen sind, müssen Sie eine solche Versicherung abschließen. Das trifft auf Sie beispielsweise zu, falls Sie früher privat versichert waren.

Sie müssen mindestens Leistungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Vertrag haben. Dabei ist eine Selbstbeteiligung von bis zu 5.000 Euro im Kalenderjahr möglich. Empfehlenswert ist ein Betrag bis zu 800 Euro für Selbstständige. Für Arbeitnehmer kann eine Selbstbeteiligung bis zu 400 Euro sinnvoll sein. Aber Achtung: Streben Sie später eine geringere Selbstbeteiligung an, müssen Sie meistens eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Nur wenn Sie kerngesund sind, gelingt das problemlos.

Tipp: Je später Sie sich für die PKV entscheiden, desto teurer wird es für Sie: Denn Sie müssen, gerechnet ab 1. Februar 2009, für jeden Monat ohne Versicherungsschutz einen Zuschlag zahlen. 

Übrigens: Wechseln Sie den Anbieter, müssen Sie erst einen neuen Vertrag abschließen, bevor Sie den alten kündigen können.

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Basistarif

Sie können über den neuen Basistarif einsteigen, wenn Sie bisher nicht versichert und der PKV zuzuordnen sind. Haben Sie sich nach Jahresbeginn für die PKV entschieden, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Sie können ihn auch wählen, falls Sie ab 2009 von der GKV in die PKV gehen. Voraussetzung ist, dass Sie sich dafür innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Versicherungspflicht in der GKV entscheiden. 

Waren Sie bereits vor 2009 in der PKV, stand Ihnen der Basistarif nur bis zum 30. Juni offen. Seit Anfang Juli können Sie jedoch ab 55 Jahren in den Basistarif Ihres Krankenversicherers wechseln. Sind Sie jünger, müssen Sie eine gesetzliche Rente oder Pension bekommen, um ihn wählen zu können. Unabhängig vom Alter können Sie in den Basistarif gehen, wenn Sie nach dem Sozialrecht hilfebedürftig sind. Der Stichtag galt auch für vor 2009 freiwillig in der GKV Versicherte.

Der Versicherer muss Sie grundsätzlich aufnehmen. Er darf Sie nicht wegen Ihres Gesundheitszustandes ablehnen. Er kann keine Krankheiten ausschließen oder deshalb eine höhere Prämie nehmen. Diese darf den Höchstbeitrag der GKV keinesfalls übersteigen.

Die Prämie für den Basistarif richtet sich nur nach Ihrem Eintrittsalter und danach, ob Sie Mann oder Frau sind. Für Kunden über 20 Jahre verlangen alle Anbieter schon den Höchstbetrag von monatlich etwa 590 Euro. Sind Sie bereits Privatversicherter, kann sich Ihre Prämie durch die Anrechnung der Alterungsrückstellungen reduzieren. 

Eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder gibt es - im Gegensatz zur GKV - nicht. Jede Person hat einen eigenen Beitrag zu zahlen. Für Jüngere dürfte die Prämie im Basistarif meistens über der für Normaltarife liegen. Auch auf Ältere kann das zutreffen.

Wenn Sie die Prämie für den Basistarif wegen finanzieller Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht mehr aufbringen können, ist Unterstützung möglich, so dass sich die Summe um die Hälfte verringert. Zusätzlich kann noch ein Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialamt gewährt werden.

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro wählen. Meistens ist damit jedoch keine Prämiensenkung verbunden. An Ihre Entscheidung sind Sie dann drei Jahre lang gebunden.

Die Leistungen des Basistarifs sind mit denen der GKV weitgehend vergleichbar. Dadurch ist Ihre ärztliche und zahnärztliche Versorgung ohne Wartezeit sofort sichergestellt. Übernommen werden auch Rehabilitationsmaßnahmen. Bei beispielsweise Heil- und Hilfsmitteln sowie Medikamenten müssen Sie wie in der GKV auch hier zuzahlen. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern oder Ehepartner kennt der Basistarif nicht.

Sie waren im modifizierten Standardtarif versichert? Dann zählen Sie jetzt automatisch zu den Versicherten des Basistarifs. Sind Sie im „normalen“ Standardtarif, können Sie in den Basistarif wechseln. Der Basistarif bietet eine bessere Versorgung. Finanziell wird sich der Umstieg aber nur selten lohnen. 

Tipp: Gehen Sie nicht bedenkenlos in den Basistarif. Denn damit sinkt nicht nur Ihre Prämie, sondern meist auch die Leistung. Selbst wenn Sie als Krankenvollversicherter den Betrag nicht mehr aufbringen können, sollten Sie zunächst mit Ihrem Versicherer alle anderen Tarifmöglichkeiten ausloten. 

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Versichererwechsel: Mitnahme der Alterungsrückstellungen

Ebenfalls neu ist: Sie können einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen, falls Sie den Anbieter wechseln. Das ist der Betrag, den Sie angespart haben, um ihn im Alter beitragsmindernd einzusetzen.

Die Mitnahme kann sich oftmals auf etwa 60 Prozent belaufen: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dieser Anteil nicht höher sein als die Summe der Alterungsrückstellungen, die über den Basistarif erzielbar wäre.

Waren Sie schon vor 2009 privat krankenversichert, können Sie Ihre Alterungsrückstellung nicht mehr zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Denn die Möglichkeit der anteiligen Übertragbarkeit dieser bestand nur bis zum 30. Juni 2009. Voraussetzung dafür war, die Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt und der Wechsel in den Basistarif eines anderen Krankenversicherers mit einer Bindungsfrist von 18 Monaten. 

Wechseln Sie innerhalb der Tarife Ihres Anbieters, behalten Sie Ihre Alterungsrückstellungen komplett – wie bisher üblich.

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