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Kfz-Versicherungsvergleich

Sie suchen für Ihr Auto eine neue Kfz-Versicherung? Oder wollen wechseln? Dann sollten Sie die Angebote der günstigen Anbieter kennenlernen. Der BdV hilft Ihnen dabei. Dieser Service von NAFI@NET AG ist unverbindlich, anonym und für Sie selbstverständlich kostenlos.

Geben Sie hier Ihre Daten ein und erfahren Sie die 15 günstigsten Tarife. All diese Gesellschaften erfüllen die Maßstäbe, die der BdV an gute Versicherungsbedingungen stellt. Am Ende der Berechnung können Sie unter „Leistungen“ diese Vorgaben auch noch weiter Ihren Bedürfnissen anpassen. Am besten halten Sie schon mal Ihren Fahrzeugschein und die letzte Beitragsrechnung Ihres Kfz-Versicherers parat.

Mit der „Schnellberechnung“ bekommen Sie rasch einen ersten Eindruck zur Beitragsspanne. Sie wollen genau wissen, wie hoch die Prämie für Ihren Pkw ist und bei welcher Gesellschaft Sie ihn am besten versichern? Dann nehmen Sie sich etwas mehr Zeit und wählen die ausführliche Berechnung. Klicken Sie hierfür auf das Auto. Sollte Sie ein Angebot überzeugen, wenden Sie sich im nächsten Schritt direkt an den Versicherer und stellen einen Antrag. Für welche Gesellschaft Sie sich auch entscheiden, der BdV verdient nichts am Abschluss.

Hier kommen Sie zum Kfz-Versicherungsvergleich.
(Sie verlassen die BdV-Internetseite.)

Übrigens: Für BdV-Mitglieder gibt es zur Kfz-Versicherung auch einen Rahmenvertrag. Informationen dazu finden Sie bei der BdV Mitgliederservice GmbH unter http://www.bdv-service.de/kfz.


 

6 Schritte zur neuen Kfz-Versicherung, die Wechselwillige kennen sollten:

1. Angebote vergleichen.
2. Antrag beim neuen Kfz-Versicherer stellen. (Lehnt der den Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab, ist er angenommen.)
3. Bei Annahme bisherige Kfz-Versicherung kündigen (Kündigung muss einen Monat vor Ablauf der Versicherung bei der Gesellschaft sein. Stichtag ist meist der 30. November.)
4. Versicherer bestätigt die Kündigung.
5. Neuer Versicherer lässt sich von bisheriger Gesellschaft Schadenfreiheitsrabatt bestätigen. (Bei Abweichungen zum Antrag wird der Beitrag angepasst.)
6. Neue Gesellschaft informiert Zulassungsstelle über Versichererwechsel und hinterlegt neue elektronische Versicherungsbestätigung.

 

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