Merkblatt - Hausratversicherung
Sie fühlen sich in Ihren vier Wänden wohl. Mit viel Liebe und Geld haben Sie es sich schön gemacht. Dabei sind im Laufe der Zeit einige Werte entstanden. Die wollen Sie nun absichern. Dazu brauchen Sie eine Hausratversicherung. Zum Hab und Gut zählen außer dem Mobiliar auch Kleidung, Schmuck, Bargeld und Elektrogeräte. Mit einem zusätzlichen Elementarschadenvertrag können Sie Ihren Hausrat zudem gegen Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen absichern. Glas- und Fahrradversicherungen sowie Wohnungsschutzbriefe sind für viele nicht sinnvoll.
Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut
Versichert ist Ihr kompletter Hausrat: Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Küchenutensilien sowie Lebensmittel. Dazu zählen auch: Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel und Rasenmäher sowie Kleintiere, eigene Markisen und Antennenanlagen.
„Versicherungsort“ ist Ihr Zuhause samt Balkon, Terrasse, Loggia, Garage und Nebengebäuden. Das gilt jedoch nicht für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume. „Hausrat“ ist auch alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen. Deshalb ist sogar Ihr aus dem aufgebrochenen Hotelzimmer auf Mallorca gestohlenes Notebook versichert.
Versicherungsschutz für Ihre Zweitwohnung können Sie gegen einen Beitragszuschlag erwerben. Sie schließen dazu einen eigenen Vertrag ab. Das ist interessant, wenn Sie beispielsweise als Berufspendler auf das Quartier am Arbeitsort angewiesen sind. Achtung: Bewahren Sie in Ihrer Zweitwohnung keine Wertgegenstände oder Bargeld auf. Die sind meist nicht versichert.
Mit Leistungen können Sie rechnen, wenn es bei Ihnen gebrannt hat. Auch wenn Räuber oder Einbrecher Sie bestohlen und vielleicht sogar Ihr Zuhause verwüstet haben, gibt es Geld. Leitungswasser hat Ihre Teppiche und Möbel beschädigt? Auch dann tritt die Versicherung ebenso ein wie bei Schäden durch Sturm und Hagel.
Die Versicherungsgesellschaft zahlt stets so viel, dass Sie beschädigte Haushaltsgegenstände reparieren lassen oder sich Gleichwertiges neu kaufen können. Sie übernimmt weiterhin Aufräumkosten, zum Beispiel für den Abtransport von Überresten. Hotelrechnungen werden bezahlt, falls Sie vorübergehend nicht in Ihren eigenen vier Wänden wohnen können. Muss Ihr Zuhause nach einem Leitungswasserschaden renoviert werden, können Sie den Maler bestellen – der Versicherer bezahlt die Rechnung. Im Leistungspaket ist in diesen oder anderen Fällen auch die Kostenübernahme für die vorübergehende Einlagerung des Mobiliars enthalten.
Um überhaupt etwas vom Versicherer zu bekommen, müssen Sie nachweisen, die zerstörten oder verschwundenen Gegenstände tatsächlich besessen zu haben. Dabei können hilfreich sein: Kaufbelege, Fotos oder Videoaufnahmen. Diese Dokumente sollten Sie an einem sicheren Ort außerhalb Ihrer Wohnung aufbewahren.
Tipp: Sie besitzen kostspielige Wertsachen wie Schmuck, Teppiche, Sammlungen oder Antiquitäten? Dann sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob diese optimal mitversichert sind. Falls nicht, sollten Sie die Entschädigungsgrenze erhöhen. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich, eine spezielle Versicherung abzuschließen. Über diese können Sie auch kostbare Kunstgegenstände oder hochwertige Musikinstrumente anmelden.
zum SeitenanfangWie Sie Ihren Schutz abrunden können
Elementarschadenversicherung
Wenn Sie aus dem Fenster schauen, können Sie die Schiffe auf dem Fluss beobachten? Das ist gewiss ganz schön. Doch was ist, wenn die Fluten plötzlich durch Ihr Haus fließen? Das kann für Sie ebenso schlimme Folgen haben wie ein sintflutartiger Regen.
Beides ist nicht über die Hausrat versichert. Bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Die hilft auch bei Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau.
Es kann allerdings nicht nur eine der Gefahren versichert werden, angeboten werden immer Komplettlösungen. Nicht enthalten sind Sturmflut- und Grundwasserschäden. Außerdem ist diese Versicherung auch meist nur als Ergänzung zur Hausratversicherung zu haben. Überwiegend beinhalten die Angebote eine Selbstbeteiligung.
Problem: So begehrt diese Versicherung in den betroffen Gebieten auch sein mag – nicht jeder wird sie bekommen. Denn das Risiko ist den Versicherern oft zu hoch. Deshalb lassen sie sich ungern auf diese Verträge ein. Auch wenn das Gebäude bereits ein mal von einem Elementarschaden betroffen war, ist eine Police nicht zu bekommen.
zum SeitenanfangWas Sie nicht brauchen
Glasversicherung
Sie tritt ein bei Beschädigung oder Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasung. Schrammen oder Oberflächenbeschädigungen werden jedoch ebenso wenig vom Versicherungsschutz erfasst wie Undichtigkeiten an Glaskonstruktionen. Achtung: Wenn Sie Ceran-Felder, Aquarien und Terrarien mitversichern wollen, kostet das meistens extra.
Die Höhe des Beitrages richtet sich entweder nach der Wohnfläche oder nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung. Möglich ist auch eine Pauschallösung für Haus oder Wohnung. Da kommt einiges zusammen. Meistens dürfte es günstiger sein, einen Schaden selbst zu regulieren, statt jahrelang hohe Beiträge zu bezahlen.
Denn eine zerbrochene Fensterscheibe bringt niemanden gleich um die Existenz. Haben Sie aber großflächige Fenster oder einen großen Wintergarten, könnte sich eine Glasversicherung rechnen.
Fahrradversicherung
Wird Ihr Drahtesel aus Ihrem verschlossenen Keller gestohlen, ist das Einbruch – die Hausrat kommt dafür auf. Haben Sie für Ihr Radl nur eine „Laternengarage“, dann zahlt Ihr Versicherer nicht. Für diesen „einfachen Diebstahl“ brauchen Sie eine spezielle Fahrradpolice.
Die gibt es als zusätzliche Klausel für die Hausratversicherung, die allerdings einen Beitragszuschlag kostet. Sie können die Entschädigungsgrenze für das Fahrrad selbst festlegen. Sie beträgt je nach Vereinbarung ein bis zwei Prozent der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung. Achtung: Sie müssen Ihren Drahtesel beim Abstellen prinzipiell mit einem Schloss sichern.
Bisher war Ihr Fahrrad, wenn Sie es außerhalb eines geschlossenen Raumes abgestellt haben, nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr versichert. Einzige Ausnahme: Das Fahrrad befand sich nach 22 Uhr noch im Gebrauch. Jetzt bieten immer mehr Versicherungsgesellschaften einen 24-Stundenschutz für Neukunden an. Steht Ihnen alternativ zum Parken Ihres Fahrrades draußen ein Abstellraum zur Verfügung, so müssen Sie diesen auch nutzen. Als „alter Kunde“ sollten Sie Ihren Hausratversicherer darauf ansprechen, ob die Umstellung der Versicherung auf die neue Regelung für Ihr Fahrrad möglich ist.
Tipp: Bewahren Sie unbedingt Kaufbelege und die Unterlagen des Herstellers über Ihr Rad sowie die Rahmennummer auf. Damit können Sie im Schadensfall Eigentum und Wert nachweisen. Lassen Sie zusätzlich Ihr Gefährt bei der Polizei registrieren. Kommt es zum Diebstahl, gehen Sie sofort zur Polizei und melden Sie dann deren Tagebuchnummer Ihrem Versicherer.
Sie besitzen ein besonders wertvolles, mehrere hundert Euro teures Rad? Dann könnte sich für Sie eine separate Fahrradversicherung anbieten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Achten Sie darauf, dass eine mögliche Selbstbeteiligung aus Ihrer Sicht angemessen ist. Falls Sie Ihr Fahrrad mit ins Ausland nehmen wollen, sollten Sie vorher Ihren Versicherer anrufen. Fragen Sie nach, ob der Versicherungsschutz auch in Ihrem Urlaubsland gilt.
Wohnungsschutzbrief
Sie haben sich ausgesperrt? Der Abfluss in der Küche streikt? Die Sicherung der Stromanlage springt ständig raus. Die Heizung fällt mitten im Winter aus? – In solchen und noch anderen Fällen brauchen Sie keinen Handwerker zu rufen. Denn wenn Sie einen Wohnungsschutzbrief haben, telefonieren Sie einfach mit Ihrem Versicherer und schickt Ihnen den Fachmann. Schutzbriefe dieser Art gibt es gleichermaßen für Vermieter wie Mieter. Sie lohnen sich allerdings nur, wenn anderweitig keine Hilfe herbei zu holen wäre.
zum SeitenanfangWas Ihren Beitrag beeinflusst
Bei der Versicherungssumme kommt es darauf an, den Wert des eigenen Hausrates möglichst realistisch einzuschätzen. Zwar bieten die Versicherer gern an, sie pauschal nach der Wohnfläche (650 Euro pro Quadratmeter) festzulegen. Aber besser ist es, die Versicherungssumme individuell zu berechnen.
Die Quadratmetervariante kann sich für Sie negativ auswirken: Falls Sie eine große Wohnung haben, kommen Sie auf eine hohe Versicherungssumme. Ist der Wert Ihres Mobiliars aber deutlich niedriger, wird Ihr Beitrag unnötig hoch. Umgekehrt wird es auch nicht besser: Ist Ihre Wohnung klein, schrumpft auch der Beitrag. Übersteigt allerdings der Hausratwert die Versicherungssumme, sind Sie unterversichert.
Bei Teilschäden spielt das noch keine Rolle. Mit der Quadratmetervariante ist auch meist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherer in solchen Fällen nicht eigens prüft, ob der tatsächliche Hausratwert höher ist als die Versicherungssumme. Beispiel: Nach einem Wasserrohrbruch weichen die Badezimmermöbel auf. Diese werden vom Versicherer problemlos ersetzt. Brennt aber Ihre Wohnung komplett ab, liegt ein Totalschaden vor. Für diesen bekämen Sie bei Unterversicherung nicht genügend Geld, um sich neu einzurichten.
Fazit: Es lohnt sich, bei der Berechnung der Versicherungssumme den Wert des Hausrates ziemlich exakt zu ermitteln, um eine Unterversicherung auszuschließen. Der BdV stellt Ihnen eine Wertermittlungstabelle für den Hausratneuwert zur Verfügung (siehe Anhang).
Tipp: Um die „Bestandsaufnahme“ präzise machen zu können, sollten Sie Kaufbelege, Kataloge oder andere Preislisten nutzen. Beachten Sie dabei, dass Sie stets den Neuwert der Gegenstände nehmen. Denken Sie später daran, bei werterhöhenden Neuanschaffungen die Versicherungssumme anzupassen. Das gilt auch, wenn Sie ein kostbares Möbelstück veräußern oder verschenken.
Ein Tipp für Hauseigentümer: Häufig lehnen Hausratversicherer Leistungen für die Einbauküche ab und verweisen auf die Wohngebäudeversicherung. Vereinbaren Sie deshalb, dass Ihre Küche in die Police aufgenommen wird. Das kostet Sie zwar ein bisschen mehr. Es hat aber den Vorteil, dass sie auch gegen Vandalismus nach einem Einbruch versichert ist.
Für die Beitragshöhe ebenfalls entscheidend ist: Ihr Wohnort (Postleitzahlenprinzip), Wohnumfeld (feuergefährliche Betriebe in der Nachbarschaft), Bauartklasse des Hauses (Bedachung, Wandkonstruktion) und ob die Wohnung ständig genutzt wird.
zum SeitenanfangWorauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen
Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:
- Optimal wäre, wenn der Versicherer auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtete. Beispiele dafür wären: Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit nicht schließen oder Spülmaschine beim Verlassen des Hauses nicht abschalten. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer in solchen Fällen seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gilt das erst ab 1. Januar 2009. Bis dahin geht der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit leer aus. Verzichtet die Gesellschaft generell auf diesen Einwand, ist das für den Versicherten ein wesentlicher Vorteil.
- Überspannungsschäden sollten bis zu 5.000 Euro ersetzt werden.
- Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen sollten versichert sein.
- Wertsachen sollten mit mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme versichert sein. Dabei müsste Bargeld wenigstens bis zu 1.000 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere mindestens bis zu 2.500 Euro, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold und Platin mindestens bis zu 20.000 Euro mitversichert sein.
- Die Entschädigung der Außenversicherung sollte mindestens 10 Prozent der Versicherungssumme betragen. Die Gesamtentschädigung ist aber meist auf 10.000 Euro begrenzt. Die Außenversicherung schützt Ihr Hab und Gut, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
- Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich im Schadensfall um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. So besteht ein zusätzlicher Puffer, falls die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreichend ist. Auch für die versicherten Kosten soll ein zusätzlicher Schutz von 10 Prozent bestehen. Das sind etwa Aufräumungskosten oder Hotelunterbringungskosten.
- Der Versicherer sollte Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. sein. Dann können Sie sich bei Streitigkeiten bei dieser Schlichtungsstelle beschweren. Bei einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro kann der Ombudsmann die Entscheidung des Versicherers direkt korrigieren. Geht es um mehr Geld (bis zu 80.000 Euro), gibt der Ombudsmann Empfehlungen, die erfahrungsgemäß von den Gesellschaften zumeist akzeptiert werden.
- Bei Bedarf sollten Aquarien, Wasserbetten (entsprechend Ihres Litervolumens oder ohne Begrenzung), Fahrräder nach der „24-Stunden-Klausel“ sowie Elementarschäden mitversichert sein oder gegen ein Zusatzbeitrag versicherbar sein.
Versichererwechsel - wann und wie?
Sie können Ihre Hausratversicherung zum Ablauf kündigen, den können Sie aus Ihrem Versicherungsschein ersehen. Ihr Schreiben muss drei Monate vorher beim Versicherer sein. Die Kündigung sollten Sie nicht faxen oder mailen, sondern am besten per Einschreiben (mit Rückschein) verschicken. Damit können Sie den rechtzeitigen Eingang dokumentieren.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einem Schadensfall und meistens nach einer Beitragserhöhung, die nicht mit einer Leistungsverbesserung einhergeht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie zudem, wenn sich Ihr Beitrag durch einen Umzug in eine andere Tarifzone erhöhen würde.
zum SeitenanfangBdV-Gruppenversicherung für Mitglieder
BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Gruppenversicherungen profitieren.
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Wertermittlungstabelle für Hausrat
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