Bund der Versicherten warnt vor künstlicher „Schlussverkaufsstimmung“ bei Lebensversicherungen
„Garantiezins ist Augenwischerei“
Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation auf dem Versicherungssektor schlägt Alarm: „Die Lebensversicherer rühren wieder die Werbetrommeln für Kapitallebensversicherungen“, warnt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Lilo Blunck erläutert: „Zum 1.1.2007 wird die so genannte Garantieverzinsung bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen von 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent gesenkt.“
Der BdV warnt: „Schließen Sie nicht vorschnell und übereilt eine Kapitallebensversicherung ab, denn die ist extrem intransparent und für Verbraucher unrentabel. Nicht von ungefähr kommt es in mehr als der Hälfte aller Abschlüsse zu vorzeitigen Kündigungen.“ Anleger sollten sich nicht von der künstlich erzeugten und keineswegs gerechtfertigten Schlussverkaufsstimmung der Versicherer blenden lassen.
Sie sollten sich besser für andere Formen der Altersvorsorge entscheiden. Denn der als Wer-beargument gern zitierte „Garantiezins“ ist Augenwischerei: „Weil Kosten für Verwaltung, Provisionen und Risikoschutz vom eingezahlten Beitrag abgezogen werden und nur der verbleibende Wert mit aktuell 2,75 Prozent verzinst wird, entspricht das tatsächlich nur einer effektiven Jahresrendite von etwa einem Prozent", hat BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik nachgerechnet. Er wirft den Gesellschaften vor, dies den Verbrauchern zu verschweigen und ergänzt: „Bei einem abgesenkten Garantiezins von 2,25 Prozent ab 2007 beträgt die tatsächliche Rendite bei vielen Versicherungsgesellschaften dann nur noch ein halbes Prozent!“
BdV-Hinweis: Erträge von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die seit Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen zur Hälfte besteuert werden, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, sind die Erträge vollständig steuerpflichtig.
Wer vor kurzem einen Vertrag abgeschlossen hat, ohne die Nachteile erkannt zu haben, sollte umgehend sein Widerspruchsrecht wahrnehmen. Hilfreiche Informationen bietet dazu die kostenlose BdV-Broschüre "Gut und günstig versichert". Es gibt sie beim Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Fax: 04193-94221, Telefon: 04193-94222 (Stichwort "Gut und günstig"). Der Ratgeber kann auch im Internet heruntergeladen werden: http://www.bundderversicherten.de/bdv/broschueren.
v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 15.11.2006


