Auch wenn der Kündigungstermin verstrichen ist
Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung möglich
Wer zu spät an den Wechsel der Kfz-Versicherung denkt, den bestraft keineswegs gleich das Leben. Aber er sollte jetzt sehr aufmerksam sein, um dennoch den Anbieter wechseln zu können, empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV).
BdV-Beraterin Bianca Höwe verrät einen Weg, auf dem trotz des verstrichenen Kündigungstermins zu Ende November der Anbieterwechsel noch möglich sein kann: „Erhöht die Versicherung den Beitrag, so können Sie noch innerhalb eines Monats nach Kenntnis darüber den Vertrag zum 01.01.2007 kündigen; am besten per Einschreiben mit Rückschein und nie ausschließlich per Fax oder E-Mail.“
Aber Achtung: Ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund der aktuell anstehenden Erhöhung der Versicherungssteuer besteht nicht. Weil häufig in den Rechnungen nicht ausgewiesen ist, ob sich der erhöhte Beitrag nur aufgrund der Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt, sollte der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung genau nachfragen, ob außer der Erhöhung der Versicherungssteuer auch eine weitere Erhöhung stattgefunden hat. Falls dies der Fall ist, besteht das außerordentliche Kündigungsrecht.
Tipp: Wer sich anbieterunabhängig rund um das Thema Versicherungen informieren möchte, kann die anbieterneutrale und kostenlose BdV-Broschüre „Gut und günstig versichert“ anfordern (Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221). Es gibt sie auch als Download im Internet:
http://www.bundderversicherten.de/bdv/Broschueren/Gutundguenstig.pdf
v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 07.12.2006


