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Das bringt der Jahreswechsel für Versicherte und Sparer

BdV warnt vor übereiltem Wechsel in die private Krankenversicherung

Nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel: Was sich im neuen Jahr bei der privaten Krankenversicherung und bei der Altersvorsorge wesentlich ändert, hat der Bund der Versicherten (BdV) zusammengestellt. BdV-Vorstand Hartmuth Wrocklage: „Vorsicht ist geboten, wenn Angebote der privaten Krankenversicherer kommen.“

· Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird ab Jahresfrist erleichtert: Möglich ist er für Arbeitnehmer bereits, wenn deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Kalenderjahr überstiegen hat und voraussichtlich auch im Jahr darauf darüber liegen wird. Bisher war der Einstieg erst möglich, nachdem das Gehalt drei Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Außerdem hat der Gesetzgeber die Hürde weiter gesenkt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde von 49.950 Euro auf 49.500 Euro reduziert. Hartmuth Wrocklage: „Niemand sollte ohne unabhängige Beratung den Weg in die Private gehen. Denn zurück in die Gesetzliche geht es selten. Außerdem drohen im Alter extrem hohe Beiträge.“

· Ändern wird sich zum Jahreswechsel auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung: Sie verringert sich von jährlich 45.000 Euro auf 44.550 Euro. Selbst wer mit seinem Einkommen darüber liegt, muss einen lediglich an diesem Betrag orientierten Beitrag bezahlen. Eine wichtige Kennzahl ist die Summe auch für PKV-Versicherte im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberanteil. Der Chef muss nämlich die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV beisteuern.

· Beim Basistarif der PKV ändert sich die Berechnungsgrundlage: Ab 1. Januar liegt der Höchstbeitrag monatlich bei 575,44 Euro.

· Neue Rürup-Sparer, die ihren Beitrag bis zum 10. Januar 2011 bezahlen, können noch von den Steuervorteilen 2010 profitieren. Die Beiträge können ab 2011 statt wie bisher mit 70 Prozent vorteilhaft mit 72 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Zugleich steigt die Beitragsobergrenze von 14.000 Euro auf 14.400 Euro pro Person und Jahr. Wer ab 2011 seine Rürup-Rente bezieht, muss diese allerdings mit 62 Prozent statt mit 60 Prozent versteuern. Hartmuth Wrocklage: „Informieren Sie sich vor Abschluss eines Rürup-Vertrages aber auch über die Nachteile und fragen Sie Ihren Steuerberater, ob sich diese Sparform überhaupt für Sie rechnet.“

Und am Ende noch ein Tipp für Riester-Sparer: Jetzt ist Eile geboten. Denn sie können nur noch bis Jahresende ihre Zulagenanträge für 2008 beantragen. 


 

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 17.12.2010

 

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