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Terminsache: Rentenversicherung nachbessern

Steuerbegünstigung sichern

Wer ab 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann einen wichtigen Termin in seinen Kalender schreiben: Bis zum 30. Juni 2010 sollte er eine Nachbesserung vornehmen lassen, die ihm später Steuern ersparen wird.

„Die Police muss entweder einen garantierten Rentenbetrag präzise nennen oder einen konkret bezifferten Rentenfaktor ausweisen. Nur dann - oder wenn 'hinreichend konkrete' Berechnungsgrundlagen zugesagt werden - ist eine steuerliche Begünstigung einer späteren Einmalauszahlung möglich“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Wir würden es begrüßen, wenn die Versicherer auf ihre Kunden zugingen, falls deren Verträge betroffen sind.“ Das können etwa Fondspolicen ohne Garantien sein. Übrigens: Keinen Handlungsbedarf gibt es, wenn die Rentenversicherung vor dem 1. Juli 2010 ausgezahlt wird.

Versicherte, die ihre Policen entsprechend korrigiert haben, müssen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen den Ertrag später nur zur Hälfte versteuern. Lilo Blunck: „Bei Verträgen ab 2005 ist der ‚Ertrag‘ die Auszahlungssumme abzüglich eingezahlter Beiträge.“ Die BdV-Chefin weist darauf hin, dass ohne Nachbesserung der Fiskus den vollen Ertrag heranzieht. Bei Neuabschlüssen sollten Versicherte darauf achten, dass die Police die geforderten Kriterien erfüllt.

„Zwar macht das Bundesfinanzministerium die Steuerbegünstigung von dieser Nachbesserung abhängig, aber Verbraucher haben keinen Anspruch auf die Änderung“, erläutert Lilo Blunck und fügt hinzu: „Denn verbindlich ist allein der ursprünglich geschlossene Vertrag.“ Der BdV hielte es für kundenfreundlich, wenn sich die Gesellschaften im Sinne der Versicherten kooperativ zeigten. Die Vorstandsvorsitzende: „Achtung: Lassen Sie sich aber nicht zu einer vollkommen neuen Police überreden.“

 

aktualisiert am 28.04.2010


 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 22.04.2010

 

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