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In Ausbildung und Studium richtig versichern

Manchmal reicht noch die Police der Eltern

Ob Auszubildender oder Student, ohne richtige Versicherungen geht es auch für sie nicht. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Das wissen auch die Versicherer und bemühen sich, mit allen Kräften diese Zielgruppe für sich zu gewinnen.“

Damit die jungen Leute nicht unvorbereitet auf die Versicherungsvertreter stoßen, hat der BdV eine Reihe von Tipps zusammengestellt, um sie über die wichtigsten Zusammenhänge zu informieren. Außerdem steht auf der Internetseite des BdV unter www.bundderversicherten.de (Publikationen/Broschüren anklicken) eine spezielle Broschüre zum Download bereit. Sie kann auch kostenlos per Post angefordert werden: BdV, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg.

Lilo Blunck hat einen Katalog der wichtigsten Hinweise zusammengestellt:

• Azubis sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, können aber die Kasse wählen. Das sollten sie rasch tun, sonst legt der Arbeitgeber sie fest.
• Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist wichtig und sollte so früh, so hoch und so lange wie möglich abgeschlossen werden. Aber nicht jeder bekommt sie.
• Falls keine BU zu haben ist: Die Unfallversicherung leistet 24 Stunden weltweit – also auch in der Freizeit. Am besten für den Ernstfall die Leistung als Einmalzahlung und nicht als Rente wählen, so kann das Geld flexibler eingesetzt werden.
• Eine eigene Privathaftpflichtversicherung ist während der Ausbildung meist nicht erforderlich, weil häufig Schutz über die Police der Eltern besteht.
• Solange der Azubi keinen eigenen Hausstand gegründet hat, tritt noch die Hausratversicherung seiner Eltern ein.
• Der Fahrraddiebstahl ist über die Hausratversicherung mitversichert, wenn der Drahtesel aus der Wohnung oder dem eigenen Keller geklaut wird. Sonst hilft nur eine spezielle Vereinbarung in der Police oder eine separate Fahrradversicherung. Die lohnt sich aber ausschließlich für höherwertige Räder.
• Die Rechtsschutzversicherung der Eltern springt ein, solange der Azubi nicht älter als 25 Jahre ist und kein eigenes Geld verdient. – Nicht aber für selbst zugelassene Fahrzeuge.
• Nach Singletarifen erkundigen, die sind günstiger.

Interessierte, die sich weitergehend über Versicherungen und alles, was damit zu tun hat, informieren möchten, werden auf der Internetseite des BdV fündig.


 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 07.01.2010

 

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