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Kfz-Versicherungsangebote per Mausklick

Neuer BdV-Service für jedermann

Wer sein Fahrzeug günstig versichern möchte, braucht schnelle und vor allem präzise Informationen von mehreren Anbietern. Der Bund der Versicherten (BdV) hat dazu einen neuen Service auf seiner Internetseite installiert: Kfz-Anfrage-Tool. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Mit diesem Werkzeug gelingt es jedermann, noch rechtzeitig vor dem 30. November Angebote einzuholen, zu vergleichen und eventuell den Versicherungswechsel zu vollziehen.“

Das neue Instrument des BdV steht nicht nur seinen Mitgliedern, sondern allen Besuchern der Internetseite www.bundderversicherten.de unter der Rubrik Service/Kfz-Angebot zur Verfügung. Damit können die Nutzer nach einmaliger Eingabe ihrer Daten dann auf Mausklick beliebig viele Versicherer erreichen. Darunter sind auch jene, die der BdV ihrer günstigen Konditionen wegen empfiehlt. Weitere sind frei einsetzbar. Die Interessenten bekommen die Angebote danach direkt von den Gesellschaften nach Hause geschickt.

Schließlich steht zum fristgerechten Kündigen der bisherigen Police ein Musterbrief unter der Rubrik Service/Musterbriefe bereit. Lilo Blunck: „Ganz wichtig, die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer vorliegen.“

Die genannte Frist gilt allerdings nur für die Verträge, deren Laufzeiten sich am Kalenderjahr orientieren. Lilo Blunck: „Jetzt gehen einige Anbieter dazu über, das Versicherungsjahr am Abschlussdatum zu orientieren. Das ist allzu vordergründig: Die wollen ganz einfach den Wettbewerb aushebeln.“ Die Versicherer beabsichtigen damit offensichtlich, den einheitlichen Wechseltermin zu beseitigen. Vermutlich versprechen sie sich davon, dass die alljährliche Wechselwelle abebbt und die Versicherungsnehmer ihren Vertrag weniger schnell aufgeben.

Wichtig ist nicht allein ein niedrigerer Beitrag, betont der BdV. Lilo Blunck: „Das Gesamtpaket muss stimmen, deshalb sollten Versicherungsnehmer das Kleingedruckte sorgfältig unter die Lupe nehmen. In der Kaskoversicherung sollten beispielsweise die grobe Fahrlässigkeit und der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert sein.“


 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 14.10.2009

 

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