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Mindestens erstaunt, manchmal sogar verunsichert sind Verbraucher, wenn sie in diesen Wochen Post zum Versicherungsvertragsgesetz von ihren Versicherern bekommen. Foto: BdV/Dreyling
Mindestens erstaunt, manchmal sogar verunsichert sind Verbraucher, wenn sie in diesen Wochen Post zum Versicherungsvertragsgesetz von ihren Versicherern bekommen. Foto: BdV/Dreyling

Verbraucher verunsichert durch Post zum Versicherungsvertragsgesetz

„Kein Grund zur Sorge“

In diesen Wochen bekommen viele Verbraucher, die vor 2008 Verträge abgeschlossen haben, Post von ihren Versicherern. Für diese Policen gelten ab 2009 durch das neue Versicherungsvertragsgesetz andere Bedingungen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Kein Grund zur Sorge bei den Empfänger, zumeist profitieren die Verbraucher davon.“

Die Versicherer teilen mit, dass die Verträge ab Jahreswechsel dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterliegen und sie die Anpassung der Versicherungsbedingungen vornehmen müssen.

Darüber hinaus können die Gesellschaften – mit Ausnahme der Krankenversicherungen – die Gelegenheit nutzen, einseitig weitergehende Änderungen unterzubringen. Diese müssen aber besonders gekennzeichnet und bis Ende November vorgelegt werden. Lilo Blunck: „Verbraucher sollten aufpassen und sehr genau lesen, was geändert wird – und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen.“

Wer noch keine Post bekommen hat, sollte seinen Versicherer auffordern, ihm schleunigst die neuen Bedingungen zu schicken. Und das muss er auf Anfrage auch. Lilo Blunck: „Die Gesellschaften sollten ihre Versicherungsnehmer unaufgefordert umfassend über die VVG-Änderungen informieren, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Das gelegentlich gehörte Argument, es gelte, Porto und Druckkosten zu sparen, ist weder kundenfreundlich noch trägt es zur Transparenz bei.“

 


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 19.11.2008

 

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