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Mehr als 60 Millionen Kfz-Halter haben jetzt bundesweit die Wahl

Jetzt eine günstigere Versicherung wählen

Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt findet zum Jahresende bundesweit eine wichtige Wahl statt: Mehr als 60 Millionen Kraftfahrzeughalter können eine günstigere Versicherung für ihr Kfz wählen. Dazu müssen sie ihre bestehenden Verträge kündigen. Das muss bis zum 30. November passiert sein. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): „Die Kündigung sollten Sie rechtzeitig per Einschreiben und Rückschein auf den Weg bringen. Kündigungen nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versenden.“

Wer nicht bis Ende November kündigt, hat dann nur noch nach Regulierung eines Schadensfalls, anlässlich eines Fahrzeugwechsels oder im Falle einer Prämienerhöhung die Möglichkeit zum Versicherungswechsel. Lilo Blunck: „Bei einer Prämienerhöhung sollten Sie beachten, dass die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung ausgesprochen werden kann.“

Die meisten Kfz-Halter achten beim Kfz-Versicherungsvergleich vor allem auf einen günstigen Beitrag. Das kann sich am Ende ungünstig auswirken, mahnt die BdV-Geschäftsführerin: „Gute Bedingungen sind wichtiger als die Beitragshöhe. Stimmen die nicht, kann das die Versicherungsnehmer später im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen.“

Für alle, die möglichst umfassend vergleichen wollen, hat der BdV die wichtigsten Eckpunkte zusammengestellt:

- Die Deckungssumme zur Kfz-Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen.

- Der Versicherer sollte bei der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

- Sonderausstattungen wie Radio, CD-Wechsler, Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.

- Schäden an einem Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden.

- Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art als versichert gelten.

- In der Kaskoversicherung sollten Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbisse erstattet werden.

- Wer mit seinem Fahrzeug ins außereuropäische Ausland reist, sollte auf Unterschiede beim räumlichen Geltungsbereich achten.

- Der in Deutschland für ein Fahrzeug vereinbarte Haftpflichtschutz sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (so genannte Mallorca-Police).

- Positiv zu bewerten ist ein Rabattretter. Dadurch erhöht sich der Beitragssatz nach einem Schadensfall nicht.

Weitere Tipps gibt der BdV im Internet. Dort finden Sie auch einen Musterbrief für die Kündigung und zum Einholen neuer Angebote sowie ein BdV-Merkblatt „Kfz-Versicherungen“. Ein Klick – und Sie sind da: www.bundderversicherten.de/kfzvergleich.htm. 


 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 31.10.2007

 

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