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BdV: Zeit für den Wechsel in der Kfz-Versicherung

Wie Autofahrer sparen können

Wer sein Fahrzeug optimal versichern will, kann das mit wenig Aufwand erreichen: Dazu muss lediglich der bestehende Vertrag gekündigt und eine günstigere Versicherung ausgewählt werden. Für die meisten ist Ende November der Stichtag. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), weiß: „Weil der 30. November in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, reicht es, wenn die Kündigung am 1. Dezember beim Versicherer eingetroffen ist.“

Die Kündigung muss rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Achtung: Kündigungen nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versenden. Falls die Versicherung nicht rechtzeitig gekündigt worden ist, besteht nur noch nach Regulierung eines Schadensfalls, anlässlich eines Fahrzeugwechsels oder im Falle einer Prämienerhöhung die Möglichkeit zum Versicherungswechsel.

Beim Vergleich der Angebote sollte nicht allein auf den günstigen Beitrag geschaut werden. Das kann sich am Ende rächen. Lilo Blunck: „Gute Bedingungen sind vorteilhafter als geringere Beiträge. Denn stimmt das Kleingedruckte nicht, kann das die Versicherungsnehmer später im Falle eines Falles teuer zu stehen kommen.“

Tipp: Wer sich über die wichtigsten Fragen informieren möchte, findet dazu auf der BdV-Internetseite (www.bundderversicherten.de) ein ausführliches Merkblatt (unter „Versicherungs-Info“ einfach „Kfz“ anklicken). Es umfasst auch einen Musterbrief, mit dem Angebote bei Versicherern eingeholt werden können. Selbstverständlich gibt es das Merkblatt auch per Post – einfach anfordern unter Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221.

 


 

 

 

 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 08.10.2008

 

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