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BdV: Geben Sie den Einbrechern keine Chance

Ungebetenen Gästen das Leben schwer machen

Alle paar Minuten kommen in Deutschland die Ganoven: Haus- und Wohnungseinbrüche finden zu allen Tages- und Nachtzeiten statt. Am liebsten erscheinen die Einbrecher, wenn die Bewohner die eigenen vier Wände verlassen haben. Nach wie vor gehört zu den besonderen „Hoch-Zeiten“ die dunkler werdende Jahreszeit im Herbst und Winter. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Finanzielle Probleme nach dem Besuch der ungebetenen Gäste bekommen alle, die keine Hausratversicherung haben.“

Tatsächlich gehen Opfer von Haus- oder Wohnungseinbrüchen vollkommen leer aus, wenn Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Aber den totalen Schutz bietet auch sie nicht. Zwar entschädigt sie gestohlenen Hausrat. Aber bei Wertsachen ziehen die Versicherer deutliche Grenzen: Beispielsweise Bargeld wird meist nur bis zu 1.000 Euro, Schmuck, Münzen und Briefmarken oft höchstens bis zu 20.000 und Wertpapiere bis allenfalls 2.500 Euro erstattet. Problemlos ersetzt werden Hausrat wie Mobiliar und Unterhaltungselektronik. Wer über Höherwertiges verfügt, sollte seinen Vertrag anpassen.

Wenn es denn passiert ist, kommt es darauf an, möglichst schnell dem Versicherer und der Polizei den Schaden mit ausführlicher Liste und Beweismitteln (beispielsweise Rechnungen und Fotos) zu melden. Lilo Blunck: „Am besten sollte jeder seinen Hausrat fotografieren oder filmen und diese Aufzeichnungen bei Freunden oder in einem Bankschließfach aufbewahren.“

Diese Liste sollte auch als Grundlage zur Bestimmung der Versicherungssumme herangezogen werden. Zwar legen die Versicherer diese gern pauschal nach der Wohnfläche (etwa 650 Euro pro Quadratmeter) fest. Aber zweckmäßiger ist es, die Versicherungssumme individuell anhand dieser Aufstellung zu berechnen, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden. Wichtig bei der Schadensmeldung: Die Liste des Stehlgutes sollte mit jener Auflistung übereinstimmen, die bei der Polizei abgegeben worden ist.

Haus- oder Wohnungsbesitzer sollten vorbeugend ihre eigenen vier Wände einbruchssicher gestalten. Die örtlichen Polizeidienststellen halten dazu meist Informationsmaterial bereit. Am wichtigsten ist aber, sagt Lilo Blunck: „Schließen Sie die Fenster, Kippfenstern genügt nicht. Haus- oder Wohnungstür sollten Sie auf jeden Fall abschließen. Denn das Zuziehen allein reicht nicht. Das werten Versicherer als grobe Fahrlässigkeit und können die Leistungen kürzen. Allerdings genügt es, den Schlüssel einmal umzudrehen, haben Richter geurteilt.“

 
 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 04.09.2008

 

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