Bund der Versicherten rät: Schnell wieder raus aus unsinnigen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen
Widerspruchsrecht auf 30 Tage verlängert
Millionen Verbraucher haben im vergangenen Jahr – wegen des teilweisen Wegfalls des Steuerprivilegs zum 1. Januar 2005 – überstürzt kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen. Viele bereuen zwischenzeitlich ihre Entscheidung. Sie haben erkannt, dass andere Geldanlagen flexibler und besser sind. Ein ausreichender Versicherungsschutz für eine Familie ist ohnehin nur über eine wesentlich billigere Risikolebensversicherung sinnvoll.
Häufig lässt sich die Entscheidung jetzt aber noch revidieren. Seit 8. Dezember 2004 gilt eine neue gesetzliche Regelung. Danach kann der Versicherungsnehmer noch bis zu 30 Tage (vorher 14 Tage) nach Erhalt der Police dem Vertragsabschluss widersprechen. Hierfür reicht ein Schreiben, dass man per Einschreiben direkt an die Versicherungsgesellschaft schickt. Bereits gezahlte Beiträge erhält der Kunde zurück. Wenn der Versicherer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass seit dem 08. Dezember 2004 eine verlängerte Widerspruchsfrist gilt, kann der Versicherungsnehmer sogar noch nach einem Jahr ohne Verlust aus dem Vertrag aussteigen.
v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 19.01.2005


