BdV fordert: „Verbraucher nicht für Werbeaussagen der Versicherer bluten lassen.“
Lebensversicherer wollen Garantien abschaffen
In der heutigen Ausgabe der Financial Times Deutschland fordert der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernhard Schareck, vom Gesetzgeber, dass der von den Lebensversicherern über die gesamte Vertragslaufzeit garantierte Zins während der Laufzeit verändert werden kann. Grund: Einige Lebensversicherer können scheinbar die von ihnen selbst garantierten Zinsen nicht mehr erwirtschaften. Thorsten Rudnik, Versicherungsberater beim BdV, erläutert: „Der Garantiezins wird ausschließlich auf den Sparanteil des Versicherungsbeitrages gewährt. Wie hoch dieser ist, wird dem Verbraucher aber vorenthalten. Der Garantiezins hat nichts mit einer tatsächlichen Rendite zu tun.“
Der Bund der Versicherten hält diese Forderung für geradezu abenteuerlich. Versicherungsberater Rudnik: „Niemand hat die Versicherer gezwungen, einen Garantiezins zu geben. Von jedem ordentlichen Kaufmann kann erwartet werden, dass – bevor eine Zusage über viele Jahre gegeben wird – eine ordentliche Kalkulation vorgenommen wird. Es ist nicht akzeptabel, dass bei falschen Berechnungen nach dem Gesetzgeber gerufen wird und letztendlich der Verbraucher für Fehler der Versicherer bluten muss.“ Zur Erklärung: Der Gesetzgeber legt regelmäßig einen Höchstrechnungszins fest. Dieser beträgt zur Zeit 2,75 %. Einen höheren Zins dürfen die Versicherer nicht garantieren. Die Unternehmen dürfen aber selbstverständlich weniger garantieren, theoretisch auch gar keine Zusage geben.
Der Bund der Versicherten fordert vom GDV, nicht länger "Nebelkerzen" zur Verunsicherung der Verbraucher zu werfen, sondern endlich für mehr Transparenz bei Lebens- und Rentenversicherungen zu sorgen. So fordert der BdV seit langem eine Information darüber, welche Beitragsteile vom Versicherer für den Risikoschutz verwendet werden, was er für Verwaltung und Vermittlung einbehält und welcher Anteil tatsächlich in den "Spartopf" gelangt und damit für eine Verzinsung zur Verfügung steht.
v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 21.02.2005


