Tierhalter sollten sich gegen Schäden versichern / BdV-Ratgeberbroschüre kostenlos
Kostspieliges Gassigehen
„Der tut nichts. Der will nur spielen.“ Mit diesem beliebten Hinweis umreißt die große Mehrheit der acht Millionen Hundehalter in Deutschland die Harmlosigkeit und Zutraulichkeit des geliebten Vierbeiners. In vielen Fällen stimmt das. Doch dass selbst das harmloseste Schoßhündchen – wenn auch ungewollt – einen gewaltigen Schaden anrichten kann, blenden die Menschen am anderen Ende der Leine allzu gern aus.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) ist selbst Hundehalterin und weiß, wovon sie spricht: „Wer für seinen Hund keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließt, handelt verantwortungslos und geht ein unabsehbares finanzielles Risiko ein.“ Für manchen Hundefreund endete der Spaziergang mit dem kleinen Liebling in einer Katastrophe: Da hat sich das Hündchen aus unergründlichem Anlass erschreckt und springt fluchtartig auf die Fahrbahn. Der Autofahrer weicht mit seinem Fahrzeug aus – und peng, schon kracht dessen Auto mit lautem Knall gegen die Verkehrsinsel. Schon ist der Schaden da. Lilo Blunck: „Vor allem Besitzer kleiner Hunde glauben, dass ihr Tier keinen Schaden anrichtet. Dabei denken die meisten wohl nur an Hundebisse. Aber allein dieses eine Beispiel zeigt, dass beim Gassigehen viel mehr passieren kann, was am Ende viel Geld kostet.“
Dass Hunde trotz aller Wohlerzogenheit so manchen Schaden anrichten können, davon wissen die Haftpflichtversicherer ein Lied zu singen: Dazu zählen etwa die beim fröhlichen Schwanzwedeln von der Kommode gefegte wertvolle japanische Vase der Freunde und der durch allzu flottes Hineinstürmen mit dreckigen Pfoten vollkommen verschmutzte Perserteppich beim Nachbarn.
„Halter von Hunden“, betont BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik „haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Dies gilt auch für Pferdebesitzer. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist also ein absolutes Muss!“ Thorsten Rudnik hat noch einen wichtigen Tipp: „Katzen und zahme Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.“
Weitere Informationen zu wichtigen und weniger wichtigen Versicherungen können auf der Internetseite des BdV unter der Adresse www.bundderversicherten.de abgerufen werden. Ein werbefreier 84-seitiger Ratgeber mit dem Titel "Gut und günstig versichert" kann von jedermann kostenlos beim BdV, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Kennwort: "Gut und günstig") bestellt werden. Sie steht zudem als PDF-Datei zum Download im Internet zur Verfügung.
v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 19.04.2005


