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Bundesverfassungsgerichtsurteil am 26. Juli 2005 zu Lebensversicherungen

Siegt David wieder über Goliath?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 26. Juli 2005 ein in der Versicherungsbranche mit großer Spannung erwartetes Urteil verkünden: Darin beschäftigen sich die Richter mit Überschussbeteiligung und Bestandsübertragung bei Lebensversicherungen. Am Ende soll die Stärkung der Verbraucherbelange stehen.

Vorangegangen war vor neun Monaten eine mündliche Verhandlung über drei Verfassungsbeschwerden, die der Bund der Versicherten (BdV) für seine Mitglieder veranlasst hat. In dieser Verhandlung stand der BdV mit seiner Prozessvertreterin, Rechtsanwältin Dr. Astrid Wallrabenstein, einer massiven Front von Vertretern der Versicherungsbranche gegenüber.

„Da wurde schon optisch deutlich,“ erinnert sich BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: „dass hier David gegen Goliath kämpft. Aber wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Belange der Verbraucher stärkt.“

„Während der Verhandlung wurde sichtbar“, stellt Rechtsanwältin Wallrabenstein in der Rückschau zuversichtlich fest, „dass das Gericht die Probleme bei kapitalbildenden Lebensversicherungen erkannt hat: Es fehlt unter anderem an Transparenz für den Verbraucher und an der Möglichkeit, die Versicherungsunternehmen effektiv zu kontrollieren.“

Schon seit Jahren steht die Reform des Versicherungsvertragsrechts an. Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Verbraucher sind darauf angewiesen, Versicherungsangebote mit anderen Anlageformen vergleichen zu können. Der Bund der Versicherten erwartet von dem Urteil am 26. Juli 2005, dass dem Gesetzgeber Vorgaben für ein verbrauchergerechtes Versicherungsrecht gemacht werden.


 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 19.07.2005

 

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