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Bund der Versicherten durch Bundesverfassungsgericht-Urteil bestätigt

Gutsherrenart der Lebensversicherer unterbinden

Ein großer Tag für die Versicherten: Deutschlands Lebensversicherer müssen endlich die Karten auf den Tisch legen. Ein am 26. Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündetes Urteil bietet Gesetzgeber und Gerichten die Grundlage, die Gesellschaften zu zwingen, ihren Kunden künftig verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung zu machen. Zudem legt das Karlsruher Urteil dem Gesetzgeber nahe, für eine stärkere Kontrolle hinsichtlich der stillen Reserven der Gesellschaften durch Gerichte und Finanzaufsichtsbehörden zu sorgen. Wesentliche Teile der geltenden Regelungen sind für verfassungswidrig erklärt worden.

„Nun ist grundsätzlich geklärt, dass die Versicherungen das Geld ihrer Kunden treuhänderisch verwalten. Sie werden lernen müssen, dass sie darüber nicht nach Gutsherrenart verfügen dürfen. Sie müssen in Zukunft nicht nur mit verstärkter Kontrolle leben. Sie werden sich auch bei der Überschussbeteiligung an vertragsrechtliche Vorgaben halten müssen“, freut sich die Ge-schäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck.

Der in Karlsruhe für seine Mitglieder aufgetretene BdV sieht sich in dem Urteil der Karlsruher Richter bestätigt. Lilo Blunck: „Klar ist nach dem Urteil, dass bislang den Rechten der Verbraucher nicht genügend Rechnung getragen worden ist. Wir werden jetzt sehr genau darauf achten, welche Konsequenzen der Gesetzgeber aus dem Spruch der Karlsruher Richter zieht.“ Bis zum 31. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber Zeit, neue Regelungen zu schaffen, die den Anforderungen dieses Urteils genügen. Das alte Recht gilt bis zum 31. Dezember 2007 weiter, allerdings muss es im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ausgelegt werden.

Der BdV, mit 50.000 Mitgliedern, größte Verbraucherschutzorganisation seiner Art in Deutschland, hat schon früh Front gegen einseitige Entscheidungen bei der Überschussbeteiligung und bei der Behandlung stiller Reserven sowie gegen mangelnde Transparenz bei Lebensversicherungen gemacht. Der Verband warnt seit Jahren davor, dass Versicherungsunternehmen das Vermögen der Versicherten mangels klarer gesetzlicher Vorgaben geräuschlos vereinnahmen könnten - und das in der Praxis auch tatsächlich getan haben.

Das "Geschäftsmodell Lebensversicherung" richte sich bislang gegen die Interessen der Ver-sicherten: Ungünstig für die Vertragspartner auf der Verbraucherseite ist die bisher geübte Praxis, Überschussbeteiligungen weder nachvollziehbar noch nachprüfbar festzulegen. Lilo Blunck: „Abgegeben wird lediglich nur ein vages Leistungsversprechen. An den stillen Reserven wird der Versicherte nur beteiligt, wenn diese Werte veräußert werden. Veräußerungen allerdings liegen allein im Ermessen der Gesellschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen gehen Versicherte aber selbst bei der Verteilung der Veräußerungsgewinne leer aus. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht mehr besteht.“

Der Bund der Versicherten verspricht sich durch das richtungsweisende Urteil des Bundes-verfassungsgerichts weit reichende Konsequenzen in der Versicherungsbranche - im Sinne der Versicherten. Jetzt habe der Gesetzgeber das Wort.


 

Ansprechpartner für Medienvertreter:
Lilo Blunck oder Thorsten Rudnik.

BvR 782/94, 1 BvR 957/96 Teil 1

BvR 782/94, 1 BvR 957/96 Teil 2

Pressemittelung des BVerfG zum Aktenzeichen: 1 BvR 782/94

BVerfG, 1 BvR 80/95 vom 26.7.2005

Pressemittelung des BVerfG zum Aktenzeichen: 1 BvR 80/95 

v.i.S.d.P. Lilo Blunck, Henstedt-Ulzburg, 26.07.2005

 

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