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Merkblatt - Riester

Interessant für Geringverdiener und Familien
Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Lohnend ist sie vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, die eine sichere Geldanlage wünschen. Aber auch Besserverdienende können durch Steuervorteile profitieren.

 

Steuervorteile und Förderung verbessern die Erträge

Die oft nicht sehr hohen Erträge werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile aufgebessert. Je nach Vertragslaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe erhöht sich die Rendite um drei bis fünf Prozent. Für Zinsen und Erträge müssen in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Wer als Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, ist daher mit der Riester-Rente gut beraten. Der Nachteil: Auch für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase müssen daher voll versteuert werden.

Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Rentner mit voller Erwerbsminderung. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten.

Keine Förderung dagegen erhalten vor allem Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Sozialhilfeempfänger und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Ab dem Jahre 2008 beträgt er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Dafür gibt es für Alleinstehende 154 Euro im Jahr. Verheiratete haben Anspruch auf den doppelten Betrag, aber nur wenn beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage in Höhe von 185 Euro, für Neugeborene ab dem 1. Januar 2008 sogar 300 Euro/Jahr. Die Zulage entfällt jedoch, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Durch die Zulagen profitieren Familien in besonderem Maß von der Riester-Förderung (vgl. Tabellen).

Wer bis zum 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Riester-Sparer müssen jedoch nicht die volle Gesamtsparleistung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Gesamtsparleistung setzt sich aus den Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag zusammen. Je höher die Zulagen sind, desto geringer fällt also die eigene Leistung aus. Mindestens 60 Euro jährlich müssen aber auf jeden Fall selbst gezahlt werden.

 

Jahr
Gesamt- sparleist.*
Grundzulage Alleinstehend
Grundzulage Ehepaar**
Zulage je Kind 
Sonderausgaben- abzug bis zu
seit 2008
4%154 Euro308 Euro185 Euro2.100 Euro


* als Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres
* * bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr.


Auswirkungen der staatlichen Förderung für das Jahr 2010

Alleinstehend ohne Kinder

Vorjahres- Einkommen   EigenbeitragGrund- zulageKinder- zulageSparleistung insgesamtzusätzliche Steuer- ersparnis*Förder- quote
EuroEuroEuroEuroEuroEuroProzent
5.00060154-214-72
15.000446154-600-26
25.000846154-1.000123
27
40.0001.446154-1.600393
34
50.0001.846154-2.000620
38

 


Verheiratet, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger

Vorjahres- Einkommen
Eigenbeitrag
Grund- zulageKinder- zulageSparleistung insgesamtzusätzliche Steuer- ersparnisFörder- quote
EuroEuroEuroEuroEuroEuroProzent
5.00060308370738-92
15.00060308370738-92
25.0003323083701.000-68
40.0009223083701.600-42
50.0001.3223083702.000-34


Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr.

Außerdem besteht keine Verpflichtung, den gesamten Mindesteigenbeitrag aufzubringen. Wer weniger zahlt, erhält aber entsprechend geringere Zulagen. Wer also beispielsweise den halben Mindesteigenbeitrag aufbringt, erhält nur jeweils die Hälfte der Zulagen.

Die Zulagen müssen Sie über den Anbieter der Riester-Rente bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Diese werden dem Vertrag gutgeschrieben. Im Gegensatz zu früher muss der Zulagenantrag nur noch einmal oder bei Änderungen (z. B. Geburt eines Kindes) gestellt werden und nicht mehr jährlich.

Neben den Zulagen besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgabenabzug von der Einkommenssteuer abzusetzen. Dabei können für Eigenbeiträge plus Zulagen maximal 2.100 Euro geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist, wenn Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage AV beifügen. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, erhalten Sie zusätzlich eine Steuerrückzahlung. Davon profitieren vor allem Gutverdienende.

 

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Anlagen mit begrenzten Renditen

Riester-Sparer können ihr Geld alternativ in

  • Banksparplänen,
  • Fondssparplänen und 
  • Rentenversicherungen

anlegen.

Ein Riester-Banksparplan oder ein Riester-Fondssparplan ist meistens empfehlenswerter als eine Riester-Rentenversicherung oder fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Besonders für junge und jüngere Anleger mit etwas Risikobereitschaft kann ein Riester-Fondssparplan eine geeignete Lösung sein. Riester-Banksparpläne sind besonders für sicherheitsbewusste Anleger und Sparer ab dem 50. Lebensjahr ein gute Möglichkeit. Versicherungslösungen sind dagegen zu kostenintensiv und selten empfehlenswert. Nur gelegentlich können für Sparer bis etwa 40 Jahre auch im Einzelfall Riester-Rentenversicherungen akzeptabel sein, wenn diese einigermaßen kostengünstig sind. Riester-Fondspolicen scheiden jedoch fast immer aus.

Seit 2008 wird auch das selbstgenutzte Wohneigentum gefördert. Zum einen kann das gesamte Vertragsguthaben zur Darlehenstilgung genutzt werden. Die noch bis 2009 obligatorische Rückzahlung bis Rentenbeginn entfällt. Es kommt aber zu einer Besteuerung der für die Immobilienfinanzierung verwendeten Eigenbeiträge und Zulagen im Rentenalter, da die Befreiung von der Einkommenssteuer während der Einzahlphase weiterhin gilt. Dafür wird ein „fiktives Wohnförderkonto“ errechnet: Die Summe sämtlicher Eigenbeiträge plus Zulagen, verzinst mit zwei Prozent, unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (mit dem persönlichen Steuersatz). Wer die errechnete Steuerlast auf einen Schlag bezahlt, erhält einen Rabatt von 30 Prozent auf die zu versteuernde Summe, ansonsten wird die Steuerlast auf 25 Jahre verteilt.

Zum anderen können auch spezielle Wohn-Riester-Angebote von der Riester-Förderung profitieren. Hierzu gehören zertifizierte Bausparverträge, Immobiliendarlehen und Bauspar-Kombi-Kredite, zudem ist der riestergeförderte Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften möglich. An diesen neuen Riester-Möglichkeiten erscheint problematisch, dass auch hier im Rentenalter Steuern gezahlt werden müssen, obwohl kein Geld aus der Riester-Förderung mehr zufließt. Das dürfen Sie nicht „vergessen“. Dennoch kann sich das Einbeziehen von Wohn-Riester-Angeboten in eine Baufinanzierung lohnen. Ob und wann das der Fall sein kann, sollten Sie im Rahmen einer Beratung zur Baufinanzierung klären lassen.

 

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Eingeschränkte Flexibilität mit Sicherheitsnetz

Um die Förderung zu erhalten, müssen Riester-Produkte bestimmte Kriterien erfüllen. Sie weisen dadurch eine relativ hohe Sicherheit auf, sind aber recht unflexibel. Vorteilhaft ist die Kapitalerhaltungsgarantie. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass Ihnen bei Ablauf des Vertrages mindestens alle eingezahlten Beiträge mitsamt Zulagen ausgezahlt werden. Dies ist insbesondere bei risikoreicheren Fondssparplänen von Bedeutung.

Wenn Sie unzufrieden sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Geld in eine andere geförderte Anlage zu übertragen. Die Kosten, die dabei anfallen, tragen allerdings Sie. Sie müssen bereits im Vertrag ausgewiesen werden. Außerdem können Sie den Sparvorgang ruhen lassen. Sie müssen jährlich informiert werden über die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die Kosten und Erträge.

Andere Bestimmungen schränken die Flexibilität ein. So kommen Sie erst mit Beginn der Altersrente, frühestens mit 60 Jahren wieder an Ihre Gelder heran. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent erhalten Sie als monatliche Rente oder als regelmäßige Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Rente. Falls ein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und eine Absicherung der Hinterbliebenen gewünscht wird, muss dies zusätzlich vereinbart werden. Wird die Riester-Rente vererbt, müssen in der Regel die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn die Riester-Rente im Ausland ausgezahlt wird. Nunmehr hat aber im September 2009 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Die Rückforderung der gewährten Riester-Förderung bei Wegzug ins EU-Ausland ist genauso nicht zulässig wie die Regelungen für Grenzgänger. Das sind Personen, die im EU-Ausland leben, aber in Deutschland als Arbeitnehmer tätig sind und in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bisher kamen sie nicht in den Genuss der Riester-Förderung, künftig müssen sie es aber. Zudem soll ihnen auch die Teilhabe an einer Immobilienförderung in ihrem Heimatland möglich werden. Der deutsche Gesetzgeber muss das Urteil des EuGH aber noch in deutsches Recht umsetzen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor: Verbringen Rentner ihren Lebensabend im EU-Ausland, müssen sie ihre bis dahin erhaltene Riester-Förderung nicht mehr zurückzahlen.

  • Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung (z. B. Broschüren „Zusätzliche Altersvorsorge" und „Checkheft Altersvorsorge" sowie Bürgertelefon zur Rente) und bei der „Deutsche Rentenversicherung" (u. a. mit Online-Zulagenrechner) unter www.deutsche-rentenversicherung.de und www.ihre-vorsorge.de.
  • Vergleichen Sie, ob eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente günstiger für Sie ist, wenn Sie nur über beschränkte Mittel zum Sparen verfügen. Die Riester-Rente sollte möglichst privat, nicht über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Betriebsrenten werden durch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Auszahlung deutlich geschmälert.
  • Achtung: Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagt nichts über die Qualität oder die Rendite eines Riester-Produkts aus. Es bescheinigt nur, dass das Angebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt.

 

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Weitere Informationen

Weitere einführende und vergleichende Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie bei folgenden Einrichtungen und Verbänden:

Zu Riester-Bank- und Fondssparplänen finden Sie Vergleiche im Finanztest unter www.test.de:

  • Ausgabe November 2009: Riester-Fondssparpläne
  • Ausgabe Dezember 2009: Riester-Banksparpläne

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