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Häufige Fragen (FAQ)

 

Wie werde ich Mitglied?

Sie brauchen lediglich eine Beitrittserklärung auszufüllen. Das Formular finden Sie hier. Oder Sie fordern ein gedrucktes Exemplar bei uns an.

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Welche Vorteile habe ich durch die BdV-Mitgliedschaft?

  • Sie bekommen individuelle Rechtsberatung zu privaten Versicherungen.
  • Sie erfahren durch unsere Experten, ob Sie optimal versichert sind, wie Sie aus ungünstigen Verträgen herauskommen und was Sie tun können, um Geld zu sparen.
  • Sie werden auch nach einem Versicherungsfall beraten.
  • Sie bekommen regelmäßig und kostenlos Fachinformationen: zweimal jährlich die Mitgliederzeitung „BdV-INFO“, einen monatlich erscheinenden Newsletter per E-Mail sowie auf Wunsch Broschüren und Merkblätter zu wichtigen Themen.
  • Bei Ihrem Vereinseintritt bekommen Sie kostenlos unser Buch „Leitfaden Versicherungen“.
  • Wir unterstützen Sie juristisch in Fällen von allgemeinem Interesse durch alle Instanzen bis hinauf zu den höchsten Gerichten.
  • Wir lassen Sie auch bei der Entscheidung rund um Ihre Altersvorsorge nicht im Regen stehen. Nach Durchsicht Ihrer individuellen Daten sagen Ihnen unsere Experten, wie Sie sich am besten auf den Lebensabend vorbereiten.
  • Die BdV Mitgliederservice GmbH hat für Sie als Mitglied verbrauchergerechte Rahmenverträge ausgehandelt. Mit diesen Versicherungen sparen Sie Geld und profitieren davon, dass die Bedingungen ständig verbessert werden. In Konfliktfällen mit diesen Gesellschaften steht Ihnen der BdV als „Ombudsmann“ zur Seite. Zu den Gruppenversicherungen müssen Sie sich jeweils anmelden; die Mitgliedschaft beinhaltet nicht automatisch den Versicherungsschutz.

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Wann kann ich die BdV-Mitgliedschaft kündigen?

Zwei Wochen vor dem Ende eines Kalenderhalbjahres (30. Juni oder 31. Dezember) muss Ihre Kündigung bei uns eintreffen. Sie können sie faxen, mailen oder per Post schicken. Ihr Austritt ist frühestens nach einem Jahr möglich.

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Was passiert mit meinen Anmeldungen zu den Gruppenversicherungen, wenn ich meine BdV-Mitgliedschaft kündige?

Mit der Kündigung der BdV-Mitgliedschaft enden grundsätzlich die Versicherungen. Die Kfz-Versicherung dagegen kann aufgelöst (jeweils zum 1. Januar eines Jahres) oder direkt mit der VHV zu deren Konditionen fortgeführt werden.
Unabhängig von der BdV-Mitgliedschaft bestehen bleiben die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei den mit der mamax abgeschlossenen Verträgen fallen die Vergünstigungen (Kollektivkonditionen) weg. Bei den Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen über die Hannoversche Leben kann der BdV nur noch im Rahmen des § 12 der Besonderen Bedingungen im Versicherungsfall unterstützend für Sie tätig werden.

 

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Gibt es eine Prämie, wenn ich Freunde für den BdV werbe?

Eine Empfehlung an Verwandte, Bekannte, Freunde oder Kollegen lohnt sich doppelt: Sie stärken den BdV und bekommen für jedes Neumitglied eine attraktive Prämie nach Wahl.

 

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Wer kann von der BdV-Mitgliedschaft profitieren?

Sie! Zugleich aber auch Ihr Ehepartner oder Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr genießen ebenfalls die Vorteile (höchstens bis zu deren Hochzeit, bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder bis zur Aufnahme einer Berufstätigkeit).

Mitglied werden können nur Privatpersonen, die nicht direkt oder indirekt Geld mit Versicherungsvermittlung verdienen.

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Wie hoch ist der Beitrag für die BdV-Mitgliedschaft?

Mitglieder zahlen 40 Euro im Jahr, junge Leute bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sogar nur 20 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 8 Euro für die Bearbeitung Ihrer Beitrittserklärung.
Steigen Sie während des Jahres ein, reduziert sich der Beitrag anteilig. Erreicht uns Ihre Beitrittserklärung nach dem 20. eines Monats, verzichten wir auf den Beitrag für diesen Monat.

 

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Wann wird der Beitrag abgebucht?

Wir buchen den Beitrag halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres ab. Die erste Abbuchung erfolgt zum Monatsanfang, nachdem Ihre Beitrittserklärung bei uns eingetroffen ist.

 

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Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Ja, seit 2007 können Sie 80 Prozent des BdV-Mitgliedsbeitrags als „Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ steuerlich absetzen. Damit das reibungslos geschieht, wird bei der Beitragsabbuchung der abzugsfähige Teil auf Ihrem Kontobeleg einzeln ausgewiesen. Der Auszug gilt als Beleg für den Antrag auf Steuerausgleich und wird vom Finanzamt akzeptiert.

 

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Was bedeuten die Abkürzungen auf meinem Kontoauszug?

Falls Sie sich für eine Anmeldung zu den Gruppenversicherungen entschieden haben, können Sie diese Abkürzungen auf Ihrem Kontoauszug finden:

U = Unfall
H = Hausrat
PH = Privathaftpflicht
HH= Hundehaftpflicht
PF = Pferdehaftpflicht
O = Öltankhaftpflicht
W = Wohngebäude
HG = Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
F = Fahrrad
E = Elementar
R = Rechtsschutz
PV = Photovoltaik

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Wie erreiche ich den BdV?

Wir sind nie weiter weg als Ihr Telefon, Fax oder Computer. Diese Daten sollten Sie kennen:

Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53
24547 Henstedt-Ulzburg


Montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr unter
Telefon: 04193-94222
Telefon: 04193-99040 (Speziell für Mitglieder)

Fax: 04193-94221

E-Mail: info@bundderversicherten.de

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Welche Kosten entstehen mir, wenn ich Kontakt zum BdV aufnehme?

Prinzipiell keine. Informationsmaterialien sind ebenfalls kostenlos und Versandkosten müssen Sie dafür auch nicht bezahlen. Es gibt zudem keine gebührenbewehrten Servicenummern. Mitglieder haben ihren Anspruch auf Beratungen bereits mit dem Mitgliedsbeitrag erworben.

 

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Ab wann kann ich mich beraten lassen?

Sobald wir Ihre Beitrittserklärung angenommen haben, können Sie Ihre ausführliche Beratung bekommen. Wartezeiten gibt es nicht.

 

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Wie werde ich beraten?

Sie können uns anrufen und direkt mit einem Berater sprechen. Falls erforderlich, schicken, faxen oder mailen Sie uns Ihre Unterlagen. Diese bilden die Grundlage für unsere individuellen Antworten. Sollte Ihr Problem anders nicht zu lösen sein, ist im Einzelfall auch ein persönliches Gespräch hier in Henstedt-Ulzburg möglich.

 

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Kosten die Beratungen zusätzlich?

Nein, die sind in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten, egal, wie oft Sie diese in Anspruch nehmen. Hier liegt einer der großen Vorteile der Mitgliedschaft. Bei anderen unabhängigen Beratern müssten Sie für jeden einzelnen Fall bezahlen.

 

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Wer ist der BdV?

Der 1982 gegründete Bund der Versicherten (BdV) ist Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte.

 

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Was macht der BdV?

Er setzt sich deutschlandweit für die Rechte seiner Mitglieder ein. Er führt in besonderen Fällen Musterprozesse bis hinauf zu den höchsten deutschen Gerichten. Der BdV betreibt Aufklärungsarbeit rund ums Thema private Versicherungen und verschickt an jedermann kostenloses Informationsmaterial. In seiner Öffentlichkeitsarbeit ist er Ansprechpartner für Presse, Rundfunk und Fernsehen. Seinen Mitglieder bietet der BdV zudem uneingeschränkte und individuelle Beratung in allen Fragen zu privaten Versicherungen.

 

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Wie viele Mitglieder hat der BdV?

Deutlich mehr als 50.000.

 

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Hat der BdV Außenstellen?

Nein. Die BdV-Zentrale befindet sich in Henstedt-Ulzburg. Der Verein entsendet auch keine Außendienstmitarbeiter. Sollte sich einmal jemand bei Ihnen an der Haustür als „BdV-Mitarbeiter“ vorstellen, lassen Sie sich bitte keinesfalls auf ein Gespräch ein.

 

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