Leider konnte die gewünschte Seite nicht aufgerufen werden!
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und aktualisieren ggf. Ihre Lesezeichen.
Leider konnte die gewünschte Seite nicht aufgerufen werden!
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und aktualisieren ggf. Ihre Lesezeichen.
Leider konnte die gewünschte Seite nicht aufgerufen werden!
Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe und aktualisieren ggf. Ihre Lesezeichen.
Merkblatt - Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer vereinfacht seit 1. Januar 2009 die Besteuerung der privaten Kapitalerträge. Auf Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne zahlen Sie einheitlich 25 Prozent an den Fiskus. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell Ihre Kirchensteuer. Sie brauchen gar nichts weiter zu tun. Das macht Ihre Bank oder Ihr Versicherer. Mit der Gutschrift der Erträge wird die Steuer abgeführt. Aber keine Sorge: Einen Freibetrag gibt es weiterhin. Für welche Anlageform Sie sich auch entscheiden, stellen Sie dabei die Steuerfrage nicht allein in den Mittelpunkt Ihrer Überlegungen.
Was sich für Sie als privater Anleger ändert
Als privater Anleger spielt die Abgeltungssteuer seit 1. Januar 2009 für Sie eine wesentliche Rolle. Sie ersetzt Kapitalertrags- und Zinsabschlagssteuer. Sie hat eine einheitliche Höhe von 25 Prozent. Rechnen Sie den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer hinzu, kommen Sie auf etwa 28 Prozent. Dieser neue Steuersatz gilt ab diesem Stichtag nicht nur für alle Zins- und Dividendenerträge. Er trifft auch für Kurswertsteigerungen aller Wertpapiere beim Verkauf zu. Allerdings haben Sie einen Bestandsschutz für alle Wertpapiere (Ausnahme: Zertifikate), die Sie bis zum 31. Dezember 2008 gekauft haben. Diese Papiere können Sie auch nach dem 1. Januar 2009 ohne Abgeltungssteuer verkaufen, vorausgesetzt, Sie haben sie mindestens ein Jahr gehalten.
Eine gute Nachricht: Bis zu einem Sparerfreibetrag von 801 Euro müssen Sie keine Steuern bezahlen. Fallen Ihre Zinserträge und Dividendenausschüttungen höher aus, werden sie noch bis Jahresende 2008 mit Ihrem persönlichen Steuersatz abgerechnet (Dividenden nur zur Hälfte - wegen des Halbeinkünfteverfahrens). Haben Sie Ihre Wertpapiere mindestens ein Jahr geparkt, sind die Kursgewinne nach dieser Spekulationsfrist steuerfrei. Seit 31. Dezember 2008 geht das nicht mehr: Jetzt wird der Quellensteuersatz auf 25 Prozent vereinheitlicht und die Spekulationsfrist abgeschafft. Weitere Werbungskosten können Sie nicht mehr absetzen.
Zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen Sie, wenn Ihr persönlicher Steuersatz höher als 25 Prozent ist. Denn für Sie ergibt sich vor allem bei den Zinserträgen eine deutliche Steuersenkung. Aber auch wenn Ihr Steuersatz unter 25 Prozent liegt, profitieren Sie.
BdV-Tipp: Die zu viel gezahlte Quellensteuer können Sie nämlich über den Einkommenssteuerjahresausgleich beim Finanzamt zurückholen.
Veränderungen durch die Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 im Überblick:
| Zeitraum | Zins- und Dividendenerträge (Zeitpunkt der Ausschüttung entscheidend) | Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Zeitpunkt des Kaufes entscheidend) |
|---|---|---|
bis 31. Dezember 2008 |
|
|
seit 1. Januar 2009 |
|
|
zum Seitenanfang
Was mit Ihren Lebens- und privaten Rentenversicherungen passiert
Kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind, bleiben bei Auszahlung steuerfrei. Haben Sie Ihren Vertrag danach unterschrieben, wird der Ertrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz abgerechnet. Der „Ertrag“ ergibt sich aus der Versicherungsleistung, abzüglich der eingezahlten Beiträge. Nur zur Hälfte steuerpflichtig wird der Ertrag(Halbeinkünfteverfahren), wenn Ihre Versicherung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und das Geld nach Ihrem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Auch die zur Hälfte steuerpflichtigen Erträge unterliegen vorab in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Den zu viel bezahlten Anteil, muss sich der Versicherte über seine Steuererklärung zurückholen.
Für Verträge, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, kann das Halbeinkünfteverfahren nur noch angewendet werden, wenn der Vertrag einen Mindesttodesfallschutz beinhaltet. Dieser Schutz beträgt bei Policen mit laufender Beitragszahlung 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge. Bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei fondsgebundenen Kapitalpolicen sind zehn Prozent über dem Vertragswert das Minimum. Werden diese neuen Bedingungen nicht eingehalten, fällt auf den vollen Ertrag Abgeltungssteuer an. Das führt zu erheblichen Renditeeinbußen.
Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, kommt eine weitere Anforderung hinzu. Hier kann das Halbeinkünfteverfahren nur noch angewendet werden, wenn die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgt.
Die Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung wird mit dem „Ertragsanteil“ besteuert. Das bedeutet: Dieser Anteil richtet sich danach, ab welchem Alter Sie Ihre Rente beziehen. Je später sie beginnt, desto weniger müssen Sie versteuern. Daran ändert auch die Abgeltungssteuer nichts.
Für Rentenversicherungen ohne Todesfallschutzleistung, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 1. Juli 2010 abgeschlossen wurden oder werden, muss ein konkreter, garantierter Geldbetrag als Leibrente angegeben werden. Das kann auch nachträglich vereinbart werden.
Verträge, die ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossen werden, können nur abgeltungssteuerfrei bleiben, wenn der früheste Rentenbeginn nicht unter zehn Prozent der verbleibenden Lebenserwartung des Versicherten liegt.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie waren bei Vertragsabschluss 30 Jahre alt, haben eine mittlere Lebenserwartung von 82 Jahren, dann beträgt die verbleibende Lebenserwartung 52 Jahre. Davon zehn Prozent sind 5,2 Jahre. Damit liegt Ihr spätester Rentenbeginn bei 77 Jahren.
Maßstab für die Lebenserwartung sind die so genannten Sterbetafeln. Fügt der Versicherer eine eigene bei, so gilt diese. Ansonsten greift die Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes.
Sie haben bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland abgeschlossen? Ab 1. Januar 2010 muss auf Ihre Gewinne aus diesem Vertrag ebenfalls Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt werden.
Ihr Vertrag läuft über eine Gesellschaft, die keinen Sitz in Deutschland hat? Dann ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Ausnahme: Für Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht brauchen Sie das nicht zu melden.
Endet Ihr Vertrag durch Kündigung oder Ablauf vor zwölf Jahren, greift seit 2009 greift die Abgeltungssteuer.
Statt zu kündigen, können Sie Ihre Lebensversicherung möglicherweise auch veräußern. Falls Sie das 2009 oder später tun, unterliegt das der Abgeltungssteuer, denn der Fiskus wertet den Verkauf wie eine Kündigung.
Bei den Riester- und Rürup-Verträgen ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Die Rente, die Sie daraus beziehen, ist wie bisher mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wollen Sie einen Riester-Vertrag auflösen, bleibt Ihnen nichts anderes, als die erhaltenen Förderungen zurückzuzahlen. Für den verbleibenden Ertrag wird die Abgeltungssteuer fällig. Betriebliche Altersvorsorge und Rürup-Verträge können Sie nicht kündigen. Die werden nur beitragsfrei gestellt. Später bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung.
zum Seitenanfang
Was mit Ihren Fondspolicen geschieht
Alle steuerlichen Regelungen für Lebens- und private Rentenversicherungen gelten auch für die fondsgebundenen Varianten. Ihr Vorteil: Auf Zins- und Dividendenausschüttungen muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden. Dadurch sind Fondspolicen im Vergleich zu reinen Fondssparplänen begünstigt.
Für Fondspolicen ohne Todesfallschutz, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 1. Juli 2010 abgeschlossen wurden oder werden, muss ein konkreter Rentenfaktor angegeben werden. Dieser kann auch nachträglich noch vereinbart werden. Der Rentenfaktor zeigt, wie viel Rente es pro 10.000 Euro angesammelten Vermögen gibt.
Lassen Sie sich aber nicht des Steuervorteils wegen vorschnell zu einer Fondspolice hinreißen. Bedenken Sie, dass der Steuerersparnis erhöhte Kosten gegenüberstehen. Dazu zählen etwa Abschluss- und Verwaltungskosten. Die werden in den ersten Jahren angerechnet und schmälern den Sparanteil deutlich. Hohe Verluste drohen Ihnen, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Stornoabzüge und die Versteuerung wären die Folge.
zum Seitenanfang
Was aus Ihren Fonds und Fondssparplänen wird
Altersvorsorge und Abgeltungssteuer beflügeln die Fondsbranche zu immer neuen Geschäftsmodellen wie Zielspar- oder Dachfonds. Dabei schichten Fondsmanager in Ihrem Sinne je nach Börsenlage oder nach Ihrem Alter abgeltungssteuerneutral um. Die dafür höheren Kosten zahlen Sie als Anleger.
Noch mal: Machen Sie Ihre Entscheidung nicht allein von der Steuer abhängig, sondern prüfen Sie die Qualität des Fondsmanagements, das Anlagesegment und damit das Risiko sowie die Kosten. Herausragend bewertete thesaurierende Mischfonds oder AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) können eine Alternative sein.
zum Seitenanfang
Tipps zur weiteren Information
- Bundesministerium der Finanzen, Berlin
Internet: www.bundesfinanzministerium.de
- Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Frankfurt/Main
Internet: www.bvi.de
- Stiftung Warentest, Berlin
Zeitschrift Finanztest, Ausgaben April 2008,
Internet: www.test.de
Dieses Merkblatt kann wegen der Komplexität nur einen ersten Überblick vermitteln. Sollten sich für Sie individuelle Fragen ergeben, so empfiehlt sich der Besuch Ihres Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins (Telefon: 08724-910097, Internet: www.aktuell-verein.de).
zum Seitenanfang
Zum Öffnen und Drucken von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie hier völlig kostenlos in der aktuellen Version und passen zu Ihrem Betriebssystem herunterladen können.
